Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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03.11.2022

EU-Kommission beschließt Anpassungen des Ukraine-Beihilferahmens

Im Anschluss an zwei Konsultationen der Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission am 28. Oktober die folgenden Änderungen am Ukraine-Beihilferahmen ("TCF") final veröffentlicht.
  • Verlängerung des befristeten Beihilferahmens um 1 Jahr bis 31.12.2023.
  • Anhebung der Höchstbeträge für begrenzte Beihilfen für Unternehmen auf bis zu 2 Mio. €.
  • Erhöhung der Flexibilität von Liquiditätshilfen für Energieversorgungsunternehmen für deren Handelstätigkeiten.
  • Erhöhung der Flexibilität und Erweiterung der Unterstützungsmöglichkeiten für von steigenden Energiekosten betroffene Unternehmen: Die Mitgliedstaaten dürfen die Höhe der Unterstützung künftig entweder auf der Grundlage des früheren oder des aktuellen Verbrauchs berechnen, wobei sie der Notwendigkeit Rechnung tragen müssen, die Marktanreize zur Senkung des Energieverbrauchs aufrechtzuerhalten und die Fortsetzung der Wirtschaftstätigkeit zu gewährleisten.
  • Einführung neuer Maßnahmen, die einen geringeren Stromverbrauch fördern.

Zudem wurde beschlossen, dass Investitionsbeihilfen zur Förderung eines nachhaltigen Wiederaufbaus innerhalb des befristeten COVID-Beihilferahmens noch bis 31.12.2023 gewährt werden dürfen.

Die Änderungen am Ukraine-Beihilferahmen (TCF) finden Sie hier. 

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