Zentralverband des
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13.04.2023

EU-Chemikalienagentur ECHA empfiehlt Bleiverbot

Am 12. April hat die europäische Chemikalienagentur ECHA ihre 11. Empfehlung zur Aufnahme so genannter Besorgnis erregender Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung veröffentlicht.

Betroffen sind insgesamt acht Stoffe, darunter Blei. Die ECHA schlägt der EU-Kommission vor, die Verwendung von Blei ohne Ausnahme zu verbieten.

Die Aufnahme in Anhang XIV bedeutet, dass das Inverkehrbringen und Verwenden des betroffenen Stoffs verboten ist. Unternehmen, die diesen dann weiter vertreiben oder verwenden wollen, müssten für diese Verwendungen einen Antrag auf Zulassung bei der EU-Kommission stellen.

An der vorgeschalteten Konsultation der ECHA im Frühjahr 2022 hatte sich eine Vielzahl von Gewerken beteiligt oder dem ZDH Hinweise für seinen Beitrag zukommen lassen, darunter die Musikinstrumentenmacher, SHK, Dachdecker, Glaser, Steinmetze, Tischler/Schreiner und Kachelofenbauer. Zum Teil hatten die Betroffenen ausgeführt, dass Blei für ihre Verwendungen von existenzieller Bedeutung ist, etwa die Orgelbauer und verschiedene restaurierende Handwerke.

Ob die Kommission dem Verbotsvorschlag der ECHA zustimmt, ist offen. Frühere Empfehlungen der ECHA, Blei zu verbieten, hatte sie abgelehnt.

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