Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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15.12.2022

EP und Rat einigen sich beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM

Am 13. Dezember haben sich die Verhandlungspartner von EU-Parlament und Rat vorläufig auf einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geeinigt.

Ziel ist, die europäische Industrie vor billigeren Importen aus Drittstaaten zu schützen, in denen aufgrund fehlender CO2-Abgaben günstigere Preise aufgerufen werden können. Gleichzeitig will die EU verhindern, dass sich die Produktion in Länder mit niedrigeren Standards verlagert.

Der Mechanismus wird für Importe von Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln und Strom gelten. Darüber hinaus für Wasserstoff, indirekte Emissionen unter bestimmten Bedingungen, bestimmte Vorprodukte sowie auf einige nachgelagerte Produkte wie Schrauben und ähnliche Artikel aus Eisen oder Stahl. Nach einer Übergangsphase müssen Unternehmen, die diese Produkte in die EU einführen, Zertifikate für die darin enthaltenen CO2-Emissionen kaufen. Können sie nachweisen, dass diese Emissionen bereits durch die Klimagesetzgebung im Erzeugerland berücksichtigt wurden, entfällt diese Pflicht.

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