EP stimmt für mehr Verbraucherschutz im ökologischen Wandel
Der finale Bericht sieht vor, dass die Herstellerinnen und Hersteller den Verkäuferinnen und Verkäufern alle einschlägigen Informationen zur Verfügung stellen müssen, damit diese in der Lage sind, die genannten Informationspflichten zu erfüllen. Dies ist aus Handwerkssicht grundsätzlich positiv. Allerdings verbleiben die Informationspflichten dennoch bei den Betrieben, die Verbraucherverträge abschließen. Außerdem wurde bislang nicht vorgesehen, dass die Hersteller auch dafür haften müssen, dass die Informationen richtig und vollständig sind.
Anstelle einer Lebensdauergarantie haben sich die Abgeordneten sich auf ein sog „Lebensdauersiegel“ geeinigt, das über die Länge der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie sowie etwaige freiwillige Garantieverlängerungen informieren soll. Dadurch sollen die Herstellerinnen und Hersteller dazu animiert werden, kostenlose Zusatzgarantien für die Dauer der zu erwarteten Lebensdauer ihrer Waren anzubieten und auf diese Weise mit der Langlebigkeit ihrer Produkte zu werben.
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