EP stimmt für Kompromiss zur nachhaltigen Berichterstattung
525 Abgeordnete stimmten dafür, 60 dagegen. Damit bestätigt das EP das Ergebnis der Trilogverhandlungen vom Juni.
Danach sind große haftungsbeschränkte Unternehmendazu verpflichtet,ab dem Geschäftsjahr 2024 (2025, falls weniger als 500 Mitarbeiter)einen umfangreichen jährlichen Nachhaltigkeitsberichtvorzulegen. Ab Geschäftsjahr 2026 kommen börsengelistete KMU hinzu – mit einer „Opt-out-Klausel“ bis 2028. EU-weit sind insgesamt rund 49.000 Unternehmen betroffen, davon ca. 15.000 in Deutschland.
Die CSRD beauftragt die EU-Kommission nun damit, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen zu erarbeiten. Diese werden momentan bereits durch das Expertenforum EFRAG vorbereitet und sollen bis Mitte 2023 als delegierter Rechtsakt zur CSRD veröffentlicht werden.
Für besonders risikoreiche Sektoren (z.B. Landwirtschaft, Bau, verarbeitendes Gewerbe, Kfz-Reparatur und Transport) wird es erweiterte sektorspezifische Offenlegungsstandards geben.
Die ZDH-Pressemitteilung zur Plenumsabstimmung finden Sie hier.
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