EP-Plenum stimmt für Trilogverhandlungen zum Mindestlohn
Grund für die erneute Abstimmung war ein Vorstoß einer fraktionsübergreifenden Gruppe nordeuropäischer Abgeordneter, die mit dem Abstimmungsergebnis generell unzufrieden war. Weil diese Parlamentarier mindestens 71 Kollegen für ihren Plan gewinnen konnten, erneut über die Erteilung des Trilogmandats abzustimmen, wurde die Abstimmung kurzfristig auf die Agenda dieser Plenarwoche gehoben.
Das EU-Parlament geht mit diesen drei Kernforderungen in mögliche Trilogverhandlungen:
- Der Mindestlohn muss einen würdigen Lebensstandard gewährleisten.
- Tarifverträge sollen v.a. in den Mitgliedstaaten gestärkt werden, in denen die Tarifquote weniger als 80 Prozent beträgt.
- Nationale Vorrechte und die Autonomie der Sozialpartner sollen bei der Lohnfindung berücksichtigt werden.
Es wird erwartet, dass die amtierende slowenische EU-Ratspräsidentschaft bis Jahresende eine allgemeine Ausrichtung erzielen wird und somit auch seitens des Rats ein Trilogmandat besteht. Die Verhandlungen könnten dann 2022 unter französischem Ratsvorsitz beginnen.
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