Zentralverband des
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13.07.2023

EP-Plenum stimmt für Energieeffizienzrichtlinie

Am 11. Juli hat das Plenum des Europäischen Parlaments das Ergebnis der Trilogeinigung vom März bestätigt.

Die Trilogeinigung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam eine Verringerung des Energieverbrauchs im Jahr 2030 von mindestens 11,7 Prozent gegenüber den Projektionen des EU-Referenzszenarios 2020 sicherstellen, sodass der Endenergieverbrauch der Union nicht mehr als 763 Mio. Tonnen Rohöleinheiten beträgt. Zudem sollen sich die Mitgliedstaaten bemühen, gemeinsam einen Beitrag zu dem indikativen Ziel der Union für den Primärenergieverbrauch zu leisten, der im Jahr 2030 nicht mehr als 992,5 Mio. Tonnen Rohöleinheiten betragen soll.

Als Ausdruck der Vorreiterrolle der öffentlichen Hand sind die Mitgliedstaaten verpflichtet dafür zu sorgen, dass jährlich mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, energetisch saniert werden. Bei der Auswahl der Gebäude wird den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Als nächster Schritt wird der Rat die Energieeffizienzrichtlinie förmlich annehmen. Anschließend folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt.

Trilogkompromiss zur Energieeffizienzrichtlinie auf Deutsch

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