Entschließung des Europäischen Parlaments zum Recht auf Reparatur
Das Parlament erwartet von der ausstehenden Reparaturinitiative der EU-Kommission, dass sie verhältnismäßig, faktengestützt und kosteneffizient ist und ein Gleichgewicht herstellt zwischen den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, des Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit.
Das Recht auf Reparatur muss Laut EP den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen. Dabei sollen Ökodesign, Normung, Verbraucherrecht und Verbraucherinformation sowie das EU-Umweltzeichen eine besondere Rolle spielen.
Das EP fordert darüber hinaus die Vorlage eines Legislativvorschlags zur Einführung eines umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens sowie die Änderung der Verbraucherrechte-Richtlinie. Dabei stellt das Parlament insbesondere das Wahlrecht im Gewährleistungsrecht als auch die Gewährleistungsfrist in Frage.
Mit der Initiative nimmt das Parlament eine erste Positionierung vor und formuliert Erwartungen hinsichtlich des Legislativvorschlags, der für das dritte Quartal 2022 vorgesehen ist.
Den Entschließungsantrag finden Sie hier.
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