EU-Kommission plant Harmonisierung des Vereinsrechts
Ziel soll es sein, dass Vereine in vollem Umfang in den Genuss der Binnenmarktfreiheiten kommen.
Noch bis zum 28. Oktober läuft nun eine öffentliche Konsultation, an der man sich beteiligen kann. Bereits am 17. Februar dieses Jahres stimmte das EU-Parlament für eine Entschließung für Europäische Vereine und Organisationen ohne Erwerbszweck. Die Entschließung des EP zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Tätigkeit europäischer Vereine und Organisationen ohne Erwerbszweck zu erleichtern bzw. zu harmonisieren.
Es gibt bereits 3 europäische Gesellschaftsformen: europäische Gesellschaft (ähnlich AG), Europäische Genossenschaft sowie die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (ähnlich oHG).
Die Konsultation zum europäischen Vereinsrecht finden Sie hier.
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