Beihilferahmen zur Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels
Am 9. März hat die EU-Kommission den angekündigten neuen Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels angenommen.
Dieser soll im Einklang mit dem „Netto-Null“-Industrieplan Unterstützungsmaßnahmen in Sektoren ermöglichen, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Mit dem neuen Beihilferahmen wird der bisherige Krisenrahmen (TCF), zuletzt geändert im Oktober 2022, ausgeweitet und teilweise verlängert:
- Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 für Maßnahmen zur Beschleunigung von Investitionen in saubere Technologien.
- Anwendungsbereich wird ausgeweitet auf Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien, Energiespeicherung und Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse.
- Höhere Investitionsbeihilfen für Schlüsselsektoren werden ermöglicht, wobei höhere Fördergrenzen für KMU und benachteiligte Gebiete gelten werden.
- Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten unter strengen Bedingungen höhere Beihilfen gewähren, wenn Drittländer diese Unterstützung anbieten und ein Risiko besteht, dass Investitionen ansonsten in ein Drittland verlagert werden (sog. „Matching“).
Parallel dazu wird die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gezielt angepasst.
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