Beihilfen: EU-Kommission konsultiert zur De-minimis-Verordnung
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Überarbeitung der De-minimis-Verordnung gestartet, die geringfügige Förderungen regelt. Die derzeitige Regelung läuft am 31. Dezember 2023 aus.
Die Kommission schlägt vor, die De-minimis-Schwellenwerte zu überarbeiten, um sie an den aktuellen wirtschaftlichen Kontext anzupassen und die Transparenzanforderungen durch die Einführung eines obligatorischen Registers der Begünstigten zu verbessern.
Bis zum 10. Januar 2023 können Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Überarbeitung abgegeben werden.
Den Verordnungsentwurf und weitere Informationen zur Konsultation finden Sie auf Englisch hier.
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