Bauprodukten-Verordnung: Kommission stellt Änderungsvorschlag vor
Die EU-Kommission hat am 30. März ihren Änderungsvorschlag zur Bauprodukten-Verordnung vorgestellt.
Der Umfang der Verordnung wird sich erheblich erhöhen, da auch Umwelt- und Klimaaspekte in Bauprodukten und ihre wesentlichen Merkmale zu berücksichtigen sind.
Handwerksrelevante Ziele sind darüber hinaus:
- Verbesserte Informationslage für Verbraucher und Wirtschaftsakteure durch Nutzung digitaler Produktpässe. Die Informationen sollen über eine Datenbank verfügbar gemacht werden. Ein delegierter Rechtsakt soll die Rahmenbedingungen dafür darlegen.
- Verbesserte Verfahren, damit harmonisierte Normen für Bauprodukte künftig schneller angenommen werden bzw. Regelungslücken geschlossen werden. Dies soll bspw. durch eine „Fall-Back“-Lösung sichergestellt werden. Demnach könnten Normen in einem Prozess gemäß Normungsverordnung 1025/2012 erarbeitet werden, wenn harmonisierte Normen nicht zufriedenstellend verfügbar sind.
- Berücksichtigung moderner und innovativer Verfahren, z.B. 3D-Druck im Bau. Hier sollen bspw. besondere Informationspflichten gelten, damit der 3D-Druck u.a. zu sicheren Bauprodukten führt, die Bauherren vom 3D-Einsatz wissen oder das Verfahren nicht zur Unterlaufung der Pflichten für Hersteller genutzt werden kann.
Die vollständige ZDH-Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
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