Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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05.10.2023

Asyl- und Migrationspakt: Rat einigt sich auf Krisenmechanismus

Am 4. September haben die Mitgliedstaaten im Rat eine Einigung über die im Asyl- und Migrationspakt von der EU-Kommission im Jahr 2020 vorgeschlagene Verordnung über Krisen und höhere Gewalt erzielt.

Damit gibt es eine gemeinsame Position zur Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen, einem zentralen Pfeiler des 2020 von der EU-Kommission vorgelegten Asyl- und Migrationspakets.

Die sogenannte Krisenverordnung ist ein zentrales Element der geplanten EU-Asylreform. Die Pläne sehen unter anderem einen deutlich härteren Umgang mit Migranten aus Ländern vor, die als relativ sicher gelten. Sie sollen künftig nach einem Grenzübertritt in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Dort würde dann im Normalfall innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden, ob der Antragsteller Chancen auf Asyl hat.

Zudem soll dafür gesorgt werden, dass stark belasteten Staaten wie Italien und Griechenland künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen wird. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, sollen Ausgleichszahlungen leisten.

Es wird erwartet, dass Rat und EU-Parlament demnächst Trilogverhandlungen aufnehmen.

Verordnung über Krisen und höhere Gewalt

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