Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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08.12.2022

Asbest-Richtlinie: Rat stimmt für allgemeine Ausrichtung

Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat der EU-Arbeitsminister (EPSCO) am 8. Dezember wie erwartet auf eine allgemeine Ausrichtung über Grenzwerte für die Exposition von Asbest am Arbeitsplatz geeinigt.

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Grenzwertwert (0,01 Fasern/cm³) wurde bestätigt.  

Zudem enthält der Kompromiss eine Änderung der Berechnungsmethode für den Grenzwert auf der Grundlage der Elektronenmikroskopie (EM) innerhalb einer Übergangsfrist von 7 Jahren. In der Zwischenzeit können weiterhin andere Methoden anwendet werden, einschließlich der optischen Phasenkontrastmikroskopie (PCM). 

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