Asbest-Richtlinie: Rat stimmt für allgemeine Ausrichtung
Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat der EU-Arbeitsminister (EPSCO) am 8. Dezember wie erwartet auf eine allgemeine Ausrichtung über Grenzwerte für die Exposition von Asbest am Arbeitsplatz geeinigt.
Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Grenzwertwert (0,01 Fasern/cm³) wurde bestätigt.
Zudem enthält der Kompromiss eine Änderung der Berechnungsmethode für den Grenzwert auf der Grundlage der Elektronenmikroskopie (EM) innerhalb einer Übergangsfrist von 7 Jahren. In der Zwischenzeit können weiterhin andere Methoden anwendet werden, einschließlich der optischen Phasenkontrastmikroskopie (PCM).
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