Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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29.06.2023

Arbeitsschutz: Trilogeinigung zur Asbest-Richtlinie erzielt

Vertreter des EU-Parlaments und der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft haben am 27. Juni eine politische Einigung über die Überarbeitung der Asbest-Richtlinie erzielt.

Wichtigste Ergebnisse:

  • Der Grenzwert für die berufsbedingte Exposition wurde ohne Übergangsfrist von 0,1 auf 0,01 Fasern/cm³ gesenkt;
  • Senkung des Grenzwertes spätestens nach 6 Jahren auf 0,002 Fasern/cm³ ohne feine Fasern und auf 0,01 Fasern/cm³ einschließlich feiner Fasern;
  • Festlegung einer Liste von Mitteln zur Vermeidung der Exposition wie z.B. die angemessene Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung und Atemschutzgeräten, die sichere Reinigung von Kleidung, ein Dekontaminationsverfahren;
  • hohe Anforderungen an die Ausbildung der Arbeitnehmer;
  • Zertifizierung der Kompetenz der Unternehmen, die mit Asbest umgehen;
  • Abschaffung von Ausnahmeregelungen, etwa bei kurzzeitiger Asbestexposition oder für Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten.

Sobald sowohl das EU-Parlament als auch der Rat die Vorschriften förmlich angenommen haben, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.

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