Arbeitsschutz: Trilogeinigung zur Asbest-Richtlinie erzielt
Vertreter des EU-Parlaments und der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft haben am 27. Juni eine politische Einigung über die Überarbeitung der Asbest-Richtlinie erzielt.
Wichtigste Ergebnisse:
- Der Grenzwert für die berufsbedingte Exposition wurde ohne Übergangsfrist von 0,1 auf 0,01 Fasern/cm³ gesenkt;
- Senkung des Grenzwertes spätestens nach 6 Jahren auf 0,002 Fasern/cm³ ohne feine Fasern und auf 0,01 Fasern/cm³ einschließlich feiner Fasern;
- Festlegung einer Liste von Mitteln zur Vermeidung der Exposition wie z.B. die angemessene Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung und Atemschutzgeräten, die sichere Reinigung von Kleidung, ein Dekontaminationsverfahren;
- hohe Anforderungen an die Ausbildung der Arbeitnehmer;
- Zertifizierung der Kompetenz der Unternehmen, die mit Asbest umgehen;
- Abschaffung von Ausnahmeregelungen, etwa bei kurzzeitiger Asbestexposition oder für Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten.
Sobald sowohl das EU-Parlament als auch der Rat die Vorschriften förmlich angenommen haben, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.
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