Anti-Geldwäsche-Paket: EP erteilt Mandat für Trilogverhandlungen
Zum einen wurde einem Kommissionsvorschlag zur neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung (ALMR) zugestimmt. Auch alle diesbezüglichen Kompromissänderungsanträge sind angenommen worden.
Unter anderem schlägt das Parlament nun eine Bargeldobergrenze von 7.000 € vor. Die Kommission hat hierfür 10.000 € vorgeschlagen, was der Rat laut aktuellem Verhandlungsstand unterstützt. Der ursprüngliche Parlamentsvorschlag hatte noch bei 5.000 € gelegen.
Zudem stimmte das Europaparlament dafür, eine europäische Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) zu schaffen. Eine Änderung im Vergleich zum ursprünglichen Parlamentsvorschlag betrifft den Sitz der Behörde. Wobei nun auch eine geografische Balance der Verteilung von EU-Institutionen und Agenturen sichergestellt werden soll. Die Kommission hatte sich in ihrem Vorschlag noch nicht zu dem Sitz geäußert.
Die Abstimmungsergebnisse müssen noch durch das Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden, der Rat muss seine Verhandlungen noch abschließen.
Danach beginnen die Trilogverhandlungen.
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