Aushangpflichtige Gesetze 2021
Änderungen zur Vorauflage:
Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Dies betrifft auch einige Gesetze dieser Sammlung. Mit dem ersten Sozialschutzpaket wurde im Arbeitszeitgesetz in § 14 Abs. 4 die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Verlängerung der Arbeitszeit eingefügt. Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wurden in §§ 2b, 2c, 2d sowie 27 Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie vorgenommen. Mehrere gesetzgeberische Initiativen haben zu weiteren Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geführt: Das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen (§§ 9, 14, 25, 28 BEEG), das Beschäftigungssicherungsgesetz (§§ 2b, 27 BEEG) sowie das Jahressteuergesetz 2020 (§ 2e BEEG).
Das Mindestlohngesetz wurde im Rahmen des Sozialschutz-Paket II in § 10 ergänzt und die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung ist in Kraft getreten. Zudem wurden mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz mit Blick auf die Fleischwirtschaft Änderungen vorgenommen: Im Arbeitszeitgesetz (§ 17 Abs. 4, § 22 Abs. 2), im Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 58 Abs. 5, § 59 Abs. 3), im Arbeitsschutzgesetz (§ 18 Abs. 2, 3a, § 22 Abs. 1, 2, § 23 Abs. 3, Abs. 5, § 24, § 24a (neu) sowie in der Arbeitsstättenverordnung (§§ 1, 2, 9).
Aushangpflichtige Gesetze 2021
Rainer Huke / Christian Lepping
13. Auflage | Stand Februar 2021
Buch. Softcover,13. Auflage. 2021
GDA. ISBN 978-3-944997-14-8
Format (B x L): 12.6 x 19 cm, 320 S.
Preis: 9,95 Euro