Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Skyline Downtown Dubai IV

Die Regierung des Golfstaates arbeitet daran, das Land zu einem attraktiven Investitionsstandort auszubauen. Dafür wurde eine Reihe von Reformen angekündigt. Neben dem erleichterten Anspruch auf das zehnjährige „goldene“ Visum, welches nicht an einen Arbeitgeber gebunden ist, befördert eine „grüne“ Aufenthaltsgenehmigung für Investoren und Unternehmer sowie für hochqualifizierte Freiberufler den Aufbau einer innovationsorientierten Wirtschaft.

Bisher benötigten ausländische Investoren einen lokalen Partner aus den VAE, der mindestens 51 % der Anteile an einer Gesellschaft hielt. Erst im März 2020 gab es die erste Änderung mit einer Positivliste, welche 122 Aktivitäten in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen enthielt. Solche Geschäftsvorhaben erlaubten eine 100-prozentige ausländische Beteiligung. Überraschend stehen seit Anfang 2021 die Wirtschaftsbereiche der VAE ohne diese Unterscheidung ausländischen Investoren vollständig offen. Lediglich im Öl- und Gassektor behält der Staat in den Gesellschaften seinen mehrheitlichen Einfluss.

Bereits vor 2021 haben die sieben Emirate eine stattliche Zahl von über 40 Freihandelszonen eingerichtet, in denen schon länger vollständige Investitionsfreiheit herrscht. Von den dort tätigen Unternehmen werden 86 % der Arbeitnehmer im privaten Sektor beschäftigt. Attraktiv sind die Freihandelszonen weiterhin aus den folgenden Gründen: fehlende Unternehmens- und Einkommenssteuern, der Zugang zu Doppelbesteuerungs- und Investitionsschutzabkommen, keine Beschränkungen der Gewinnrückführung, eine schlanke Administration und die Verkehrsanbindungen an das Drehkreuz Dubai.
 
Weiterführende Informationen zu Freihandelszonen in den VAE

Kontakt:
Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK Golfregion)

Quelle: Nachrichten für Außenhandel Nr. 218 vom 11. November 2021

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