Vereinigtes Königreich: Hürden im Markteintritt für das Handwerk

Foto: AdobeStock/makobe
Der Brexit wirkt sich weiterhin spürbar auf den britischen Außenhandel aus. Besonders für den europäischen Warenexport auf die britische Insel kommen in den nächsten Monaten weitere Hürden durch Zollbürokratie hinzu. So müssen zum Beispiel ab dem 1.10.2021 Waren tierischen Ursprungs angekündigt und Gesundheitszertifikate nachgewiesen werden. Dazu kommt ab dem 1.1.2022 die physische Überprüfung von SPS (Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen) an Grenzkontrollstellen statt am Bestimmungsort. Außerdem sind ab Jahresanfang 2022 vollständige Einfuhrzollerklärungen einzureichen. Derzeit gilt noch eine großzügige Übergangsregelung, die nachgelagerte Zollerklärungen ermöglicht.
Nicht nur durch die Zollbürokratie entstehen neue Hürden. Auch der veränderte Regulierungsrahmen, vor allem die schrittweise Einführung von UK REACH und dem CE-Nachfolger UKCA in den nächsten Jahren, wird den Markteintritt verteuern und erschweren. Zudem hat das schwierige Reiseumfeld im Zuge der Coronakrise noch nicht offengelegt, wie die neuen Einreisebestimmungen Geschäftsreisen und Montagedienstleistungen erschweren werden. Das Handwerk wird von den Beschränkungen des Freihandelsabkommens beim Dienstleistungsexport besonders betroffen sein.
Ein Großteil der deutschen Handwerker in Großbritannien arbeitet im Bauhandwerk. Für diese Branche gibt es einen nationalen britischen Vorbehalt, sodass London derzeit keinen Marktzugang garantiert. Ausnahmen gibt es zumindest für Maschinenbauer, die im Kaufvertrag die Installation oder Wartung vereinbart haben. Diese Firmen dürfen weiterhin Fachkräfte visumsfrei nach Großbritannien schicken.
Etwas Hoffnung macht, dass die britische Regierung für Mai 2022 die Einführung eines neuen «Global Business Mobility»-Visums versprochen hat. Das Visum ermöglicht hochqualifizierten Personen weltweit eine wesentlich schnellere Einreise. Ein einfaches Jobangebot reicht dann aus, um sich für dieses Visum zu qualifizieren.
Quellen: www.maerkte-weltweit.de, Pressemitteilung vom 9. August 2021;
www.zeit.de, Pressemitteilung vom 5. April 2021;
www.uglobal.com, Pressemitteilung vom 25. Mai 2021