Neue Schwellenwerte für öffentliche Vergabeverfahren
Zum 1. Januar 2020 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte für öffentliche Vergabeverfahren gesenkt. Die Schwellenwerte sind in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt und werden alle zwei Jahre durch die EU überprüft und im Regelfall auch angepasst. Die Anpassung erfolgt abhängig von den Kursveränderungen gegenüber dem Euro. Sie betrifft die „klassische“ Vergaberichtlinie, die Sektorenvergaberichtlinie, die Konzessionsvergabe-richtlinie sowie die Richtlinie Verteidigung und Sicherheit.
Aktuelle Schwellenwerte:
• Bauaufträge 5.350.000 EUR
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe 428.000 EUR
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(zentrale Regierungsbehörden) 139.000 EUR
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(übrige öffentliche Auftraggeber) 214.000 EUR
Quellen: www.handwerk-international.de, Stand Februar 2020;
www.blog.cosinex.de, Pressemitteilung vom 17. Oktober 2019