Brexit-Übersicht – Wie ist das Handwerk ab 2021 betroffen?

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Mit dem Ende der Brexit-Übergangsphase zum 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion. Seitdem gelten in vielen Bereichen neue Vorschriften zwischen der EU und dem VK.
Die konkreten Änderungen ab 2021 werden auf der Webseite von Handwerk International Baden-Württemberg kontinuierlich ergänzt. Was gilt konkret für Warenlieferungen, Dienstleistungen und Mitarbeiterentsendung? Betriebe mit Geschäftsbeziehungen ins VK finden dort alles über Zoll- und Steuervorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Waren sowie zahlreiche Tipps und Links für die kommenden Monate.
Einen Brexit-Überblick über den Ablauf, die nächsten Schritte und Folgen für das Handwerk finden Sie ebenfalls auf der Seite von Handwerk International Baden-Württemberg in einer PDF zusammengefasst.
Quelle: www.handwerk-international.de, Januar 2021