Hochwasser 2021: Infos für Handwerksbetriebe

Foto: AdobeStock/GordonGrand
Die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 hat unfassbares Leid und Zerstörungen von nie dagewesenem Ausmaß in weite Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gebracht. Auch über ein Jahr nach Flut und Hochwasser geht es immer noch um die Aufarbeitung des Geschehenen.
Betriebe unterstützen beim Wiederaufbau
Zwei Landesinitiativen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verfolgen das Ziel, über die Handwerksorganisationen Handwerksbetriebe aus der Region oder aus anderen Regionen zeitweise für den Wiederaufbau der schwer geschädigten privaten und öffentlichen Infrastruktur zu gewinnen. Die jeweiligen Projektstellen sind bei den Kammern Koblenz und Köln angesiedelt. Zentraler Baustein ist die Marktplatz-Plattform www.handwerk-baut-auf.de. Dort können sich Betriebe registrieren lassen, die nachweislich bei einer Handwerkskammer eingetragen und bereit sind, Aufträge in den Flutgebieten anzunehmen oder „kollegiale Hilfe“ zu leisten.
Landesinitiative Rheinland-Pfalz: Handwerk-baut-auf
Dennis Sisterhenn
Koordinationsstelle Ahrtal
+49 151 55163268
dennis.sisterhenn(at)hwk-koblenz(dot)de
Landesinitiative Nordrhein-Westfalen: HANDWERKimWIEDERAUFBAU
Marius Siebenhaar
Projektmanager Handwerk für den Wiederaufbau nach der Flut
+49 221 2022 238
marius.siebenhaar(at)hwk-koeln(dot)de
Hilfen für betroffene Betriebe
Steuern: Die Finanzministerien in NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen haben im Rahmen sog. Katastrophenerlasse steuerliche Sofort-Hilfsmaßnahmen veröffentlicht. Sie sollen unbillige Härten vermeiden und zur steuerlichen Entlastung beitragen. Nähere Informationen finden Betriebe auf dieser Info-Seite.
Hochwasserhilfen: In einem Kurzüberblick wird über Zuschuss- und Finanzierungsprogramme für die vom Hochwasser betroffenen Regionen inkl. entsprechender Links informiert.
Download
Arbeitsrecht/Ausbildungsverhältnisse: Im ZDH-Merkblatt werden die zu beachtenden arbeitsrechtlichen Folgen von Naturkatastrophen beschrieben. Die Ausbildungsberatungen der Handwerkskammern stehen Betrieben zur Seite, die infolge der Katstrophenschäden Ausbildungsverhältnisse vorübergehend bzw. langfristig nicht aufrechterhalten können. Bei allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen gelten auch für Auszubildende die Empfehlungen dieses Merkblatts mit Ausnahme der Ausführungen zum Kurzarbeitergeld.
Download
Unfallversicherungsschutz: Ein Versicherungsschutz über die BG BAU liegt vor, wenn Mitgliedsunternehmen der BG BAU Tätigkeiten ihrer Beschäftigten anordnen und diese dann im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses tätig werden. Weitere Informationen auf der Seite der BG BAU.
Schadensermittlung: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks (z.B. Bau-/Ausbau, Kfz, Landmaschinen) sind in der Sachverständigendatenbank des Handwerks erfasst. Soweit Versicherungsschutz besteht, ist die Beauftragung eines Sachverständigen vorrangig mit der Versicherung zu klären.
Beratung: Die Betriebsberaterinnen und -berater der Handwerksorganisationen stehen Betrieben mit Beratungen, auch telefonischen Kurzberatungen, für alle Fragen zu Hochwasserhilfen zur Seite.