Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
17.12.2021

Prüfungsehrenamt wird gestärkt

Mit der Modernisierung des Meisterprüfungsverfahrensrechts wird das Prüfungssystem im Handwerk zukunftsorientiert ausgerichtet.
Nahaufnahme eines gerahmten Meisterbriefs.

Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts zugestimmt. Hierzu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

"Die Neuregelungen des Meisterprüfungsverfahrensrechts tragen dazu bei, die Qualität der Durchführung von Meisterprüfungen zu erhöhen und gleichzeitig das Ehrenamt der Prüferinnen und Prüfer im Handwerk zu stärken. Mit der Modernisierung des Meisterprüfungsverfahrensrechts wird das Prüfungssystem im Handwerk zukunftsorientiert ausgerichtet.

Prüferinnen und Prüfer leisten gerade auch in diesen schwierigen Zeiten hervorragende Arbeit. Sie unterstützen durch ihre Tätigkeit den Berufsnachwuchs und das Handwerk. Davon profitieren sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten im Handwerk. Im Jahr 2020 konnten trotz der erschwerenden Pandemiebedingungen bundesweit mehr als 120.000 Berufsprüfungen mit Erfolg abgelegt werden. Das berufliche Prüfungswesen mit seinen Hunderttausenden Ehrenamtlichen im Handwerk erweist sich trotz aller Herausforderungen als ein zentraler Stabilitätsfaktor.

In der Zukunft wird es darauf ankommen, weiter genügend motivierte Prüfende zu gewinnen und für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Dienste des Nachwuchses und der Fachkräftesicherung zu begeistern. Hierzu will die Handwerksorganisation Prüfungsprozesse verstärkt digital unterstützen, mehr Schulungsangebote auch im Online-Format machen und das Prüfungsehrenamt weiter in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rücken. Hierbei muss auch die neue Bundesregierung das Handwerk unterstützen, beispielsweise durch eine Ehrenamtsinitiative in der Beruflichen Bildung."

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