Neue Regeln sind maßvoller Beitrag für Kontrolle der Infektionsdynamik

Foto: ZDH/Boris Trenkel
Anlässlich der Verlautbarung der neuen Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie am Mittwoch, 14. Oktober 2020, erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Die neuen Regelungen lassen den gemeinsamen Willen aller politischen Verantwortungsträger erkennen, eine zum aktuellen Geschehen passende Balance zu finden zwischen Gesundheitsschutz auf der einen Seite und Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens auf der anderen. Für das Ziel, die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu behalten, müssen dafür sowohl lokale Gegebenheiten berücksichtigt als auch ein weitestgehend einheitliches und mithin für alle Bürger überschaubares und transparentes Vorgehen auf den Weg gebracht werden. Nur so kann die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz all dessen gewährleistet werden, was zur Eindämmung der wieder deutlich gestiegenen Infektionsdynamik weiterhin unverzichtbar bleiben wird.
Die konkret angekündigten Schritte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens liegen zurecht weiterhin überwiegend im privaten Bereich. Auf der Grundlage der bekannten Schwellenwerte von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurden darüber hinaus einheitliche, nach Zeitabschnitten gegliederte einschränkende Maßnahmen für das öffentliche Leben beschlossen, die auch Bereiche wirtschaftlicher Betätigung berühren, etwa über Sperrstunden und die Einschränkung öffentlicher und privater Veranstaltungen. Grundsätzlich positiv schätzen wir daher die Ankündigungen der Verlängerung und ergänzender Konditionsverbesserungen bei den Hilfsmaßnahmen des Bundes für betroffene Wirtschaftsbereiche und Betriebe ein. Dabei setzen wir darauf, dass diese Konkretisierungen weiterhin mit den betroffenen Wirtschaftsbereichen und mit der Handwerksorganisation abgestimmt werden.
Angesichts einer sehr heterogenen Einschätzung auf Seiten der Länder konnte bei dem in seiner Wirkung zweifelhaften und in der Umsetzung aus dem Ruder gelaufenen Beherbergungsverbot hingegen noch keine Einigung für eine Aufhebung erzielt werden. Es soll aufrechterhalten und nach dem Ende der Herbstferien – mithin ab 8. November nach Abschluss der Herbstferien in Bayern – erneut geprüft werden. Aus Sicht des Handwerks bergen intransparente und im Einzelnen vor Ort kaum umsetzbare Instrumente wie das Beherbergungsverbot allerdings die Gefahr in sich, die notwendige breite Zustimmung der Bevölkerung zu den Maßnahmen innerhalb dieser Abwartephase massiv zu schwächen. Unsere Betriebe brauchen zudem Planungssicherheit, damit sie sich im Rahmen der gegebenen Umstände bestmöglich wirtschaftlich betätigen können. Sie müssen sich dabei auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, anstatt sich zeitraubend mit der Recherche nach für sie gültigen Regeln zu befassen. Insofern wird zumindest die Festlegung auf eine Muster-Quarantäne-Verordnung zu etwas mehr Klarheit für die Betriebe beitragen. Sie sollte wie angekündigt umgehend zu einem Gleichklang der maßgeblichen Länderregelungen führen.
Richtig ist der Appell der Bundesregierung an die Eigenverantwortung und Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Sinne von Solidarität mit Angehörigen von Risikogruppen als auch im Interesse des Aufrechterhalts des Wirtschaftslebens zur Reduktion der Ausbreitung des Infektionsgeschehens persönlich beizutragen, um einen zweiten Lockdown zu verhindern. Denn die vereinbarten Maßnahmen, die vornehmlich den privaten Bereich betreffen, können nur dann einen wirksamen Beitrag dafür leisten, die Infektionsdynamik in Schach und Proportionen zu halten, wenn sie auch von der Gesellschaft akzeptiert und gelebt werden. Dies setzt unabdingbar die Bereitschaft aller Mitglieder der Gesellschaft voraus, sich solidarisch und verantwortungsvoll zu verhalten. Allen muss bewusst sein, dass bei anhaltend steigenden Infektionszahlen weitere wirtschaftliche Betätigungen und auch zentrale Elemente gesellschaftlichen Miteinanders eingeschränkt werden müssen. Das Handwerk schließt sich daher dem Appell der Bundesregierung an und wird selbst seinen Beitrag dazu leisten, weiteren Einschränkungen vorzubeugen.“