Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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14.01.2021

GWB-Novelle ist Meilenstein auf dem Weg in eine faire Datenökonomie

Zum Bundestagsbeschluss der zehnten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen am 14. Januar erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
Portraitfoto von Holger Schwannecke im Gespräch in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

„Die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist für das Handwerk und seine Betriebe ein Meilenstein auf dem Weg in eine faire Datenökonomie: Die Betriebe sind nun grundsätzlich berechtigt, von industriellen Herstellern alle Daten zur Verfügung gestellt zu bekommen, auf die sie für entsprechende Serviceangebote angewiesen sind. Dass das im Rahmen aller Datenschutzbestimmungen geschieht, ist dabei eine Selbstverständlichkeit.

Daten werden auch für Handwerksbetriebe und -unternehmen zu einem immer wichtigeren Element, wenn nicht gar Fundament ihrer Geschäftstätigkeit – beispielsweise für Kfz-Werkstätten, die auf der Grundlage solcher Daten vorausschauende Wartungen oder gar eine Fernwartung anbieten können. Unabdingbar für die Werkstätten und Betriebe, die z.B. für Heizungen, Landmaschinen oder Smart-Home-Lösungen Dienstleistungen und Produkte anbieten, ist, dass sie überhaupt Zugang zu diesen Daten erhalten. Das war bisher leider nicht der Fall: Die Hersteller der jeweiligen Geräte, durch deren Nutzung die einschlägigen Daten entstehen, machten hierauf faktisch den alleinigen Anspruch geltend und bauten darauf eigene Servicegeschäfte zu Lasten der Handwerksunternehmen auf.

Die GWB-Novelle ist auch insoweit ein Meilenstein hin zu einem fairen Wettbewerb in der Datenökonomie, da sie mögliche Vorkehrungen gegen wettbewerbsschädigende Verhaltensweisen marktmächtiger Plattformen vorsieht. Das betrifft viele unserer Handwerksunternehmen, da für sie Plattformen ein immer wichtigerer Absatz- und Kommunikationskanal werden.“

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