Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
14.05.2019

Gemeinsame Erklärung zur Azubi-Mindestausbildungsvergütung

Klar ist: Wir halten eine gesetzliche Regelung und Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung für nicht notwendig, da dies in Aufgaben der Tarifvertragsparteien eingreift.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklären zur Mindestausbildungsvergütung:
 
Klar ist: Wir halten eine gesetzliche Regelung und Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung für nicht notwendig, da dies in Aufgaben der Tarifvertragsparteien eingreift.
 
Auf Bitten der Politik haben die BDA und der DGB, in engster Abstimmung mit dem Handwerk, aber dann einen Vorschlag gemacht, wie eine Mindestausbildungsvergütung ohne große Schäden für die Tarifautonomie geregelt werden könnte. Der Sozialpartnervorschlag wird nun weitgehend von der Bundesregierung umgesetzt. Damit sind ursprüngliche, realitätsferne Überlegungen, die viel höher einstiegen, vom Tisch.
 
Allerdings haben BDA und DGB eine stufenweise Staffelung der Mindestausbildungsvergütung über die Lehrjahre mit festen Beträgen vorgeschlagen. Das Bundesbildungsministerium ist von diesem Vorschlag abgewichen und hat eine prozentuale Anpassung in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dieser Mechanismus wird langfristig zu höheren Belastungen für die Unternehmen führen.  
 
Als entscheidender Faktor, um darüber hinaus branchenspezifischen Problemen Rechnung tragen zu können, ist gerade der verabredete, gesetzlich garantierte Vorrang von Tarifverträgen von großer Bedeutung.
 
Wir appellieren gemeinsam vor dem Hintergrund der sich eintrübenden Konjunktur an die Politik, dafür zu sorgen, dass das auch so bleibt, und dass die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung nicht zu einer strukturellen Schwächung des bemerkenswerten Ausbildungsengagements im Handwerk führt.

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