Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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19.02.2020

EU-Kommission veröffentlicht Strategie zu Daten und Künstlicher I

Die EU-Kommission hat am 19. Februar 2020 ihre Strategie zu Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch, 19. Februar 2020, ihre Strategie zu Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Die politischen und rechtlichen Maßnahmen dieser Datenstrategie fokussieren sich auf einen gesicherten Zugang zu und einen fairen Umgang mit Daten. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

"Die Kommission hat die Probleme von kleinen und mittleren Unternehmen beim Datenzugang erkannt. Allerdings geht sie mit ihren vorgestellten Maßnahmen noch nicht weit genug. KMU brauchen einen rechtlich gesicherten Zugang zu allen wettbewerbsrelevanten Daten.

Um ihren Kunden Dienstleistungen wie eine vorausschauende Wartung und schnelle Reparaturen anbieten zu können, sind Betriebe darauf angewiesen, in Echtzeit auf Daten zugreifen zu können, die aus der Nutzung von Geräten wie z.B. Kraftfahrzeugen, gebäudetechnischen Anlagen wie Heizungen und Smart-Home-Anlagen oder Produktionsmaschinen entstehen. Da diese Daten Grundlage konkreter Dienstleistungen sind, ist ihre Personalisierbarkeit - unter strikter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung - dabei unverzichtbar. Der Zugang zu solchen und die Nutzbarkeit dieser Daten setzen offene Schnittstellen und standardisierte Datenformate voraus.

Bei erhöhten Cyber-Sicherheitsstandards muss die EU-Kommission darauf achten, dass die Hersteller legitime Sicherheitsanforderungen zum Schutz vor Hackerangriffen nicht als Vorwand dafür nutzen, sich einen Exklusivanspruch auf Daten zu sichern. Die Kreditwirtschaft mit den dort zwischenzeitlich vorgeschriebenen Schnittstellen zeigt, dass auch in diesem Rahmen die Cyber-Sicherheit nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden muss.

Die grundsätzliche Gefahr von Datenmonopolen sollte durch eine Anpassung des europäischen Wettbewerbsrechts bekämpft werden. Als Vorbild kann hier das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dienen, das die Bundesregierung derzeit gerade unter dem Vorzeichen der Datenökonomie überarbeitet."

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