Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
27.05.2020

EU-Kommission veröffentlicht Corona-angepasstes Arbeitsprogramm

Das neue Arbeitsprogramm listet Initiativen auf, die noch in diesem Jahr von der Kommission prioritär behandelt werden sollen.

Die EU-Kommission hat am 27. Mai ihr angepasstes Arbeitsprogramm für 2020 veröffentlicht. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden einige für 2020 geplante politische und rechtliche Maßnahmen verschoben. Das neue Arbeitsprogramm listet Initiativen auf, die noch in diesem Jahr von der Kommission prioritär behandelt werden sollen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Das von der EU-Kommission vorgelegte angepasste Arbeitsprogramm greift zwar grundsätzlich wichtige Arbeitsfelder auf. Es sollte sich jetzt jedoch noch stärker auf die Maßnahmen konzentrieren, die Betrieben dabei helfen, ihr Kerngeschäft möglichst schnell wieder hochzufahren.
 
Der Neustart der europäischen Wirtschaft wird nur gelingen, wenn die 24 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen mitgenommen werden. Sie sind es, die diesen Neustart gestalten und schultern müssen. Belastende Maßnahmen müssen mehr denn je unterbleiben. Stattdessen müssen Unternehmen substanziell entlastet werden. Überflüssige Bürokratie muss abgebaut werden oder besser noch darf gar nicht erst entstehen. Richtige Initiativen wie das „One in, one out-Prinzip“ dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.

Der grundsätzlich zu begrüßende Green Deal soll dazu beitragen, die europäische Wirtschaft bis 2030 ökologisch umzubauen. Für das Handwerk bieten sich hier Chancen besonders in der Kreislaufwirtschaft oder auch in der angekündigten Renovierungswelle. Damit der Investitionsspielraum für das langfristige Ziel der Klimaneutralität erhalten bleibt, muss alles getan werden, um eine tiefe und lang anhaltende Rezession zu vermeiden.

Wichtig ist zudem, dafür zu sorgen, dass sich die Corona-Krise möglichst wenig auf die Arbeitsmärkte auswirkt. Die europaweite Einführung von Mindestlöhnen, die Anwendung ganzer Tarifgitter auf entsandte Mitarbeiter oder auch Maßnahmen zur Entgelttransparenz müssen angesichts dieser Herausforderung zurückgestellt werden.“