Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
09.11.2020

Erweiterungen bei KfW-Schnellkrediten sind sachgerecht

Mit der Öffnung des KfW-Schnellkredites für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten wird ein ganz wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung zur Verfügung stehen.
Portraitfoto von Holger Schwannecke in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

„Mit der Öffnung des KfW-Schnellkredites jetzt auch für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten wird ein ganz wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung nun endlich auch kleinen Betrieben zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Teil-Lockdowns, der erneut viele unserer Betriebe und hier häufig gerade die kleineren, in Liquiditätsengpässe bringt, ist diese aktuelle Erweiterung sachgerecht und geboten.

Dass nun auch Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen können, bei dem die KfW 100 Prozent des Bankenrisikos übernimmt, dürfte es ihnen erleichtern, an Kredite zu kommen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass sich mit der KfW-Risikoübernahme Kreditzusagen deutlich beschleunigen und vereinfachen.

Positiv ist auch, dass künftig der KfW-Schnellkredit mit den wegen der Corona-Pandemie erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken kombiniert werden können. Dass dies bislang ausgeschlossen wurde, hat sich in der Förderpraxis kontraproduktiv ausgewirkt.

Aktuell können Mittel des Schnellkredites bis 31.12.2020 beantragt werden. Mit Blick auf den Verlauf des Infektionsgeschehens ist es im Sinne unserer Betriebe sachgerecht, dass geplant wird, die Antragsfrist bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Erfreulich ist ferner, dass Teiltilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur für künftige Inanspruchnahmen möglich sein sollen, sondern auch für Bestandskunden.

So erfreulich die Erweiterungen im KfW-Schnellkredit sind, so sind sie jedoch kein Ersatz für etwaige Zuschüsse, mit denen der massive Umsatzausfall unserer unmittelbar wie mittelbar von den November-Schließungen betroffenen Betriebe kompensiert werden sollen. Diese sind dringend erforderlich, wobei die bislang dazu auf den Weg gebrachten Regelungen dringend nachgebessert werden müssen, damit beispielsweise auch handwerkliche Konditoreien und Bäckereien mit ihrem derzeit geschlossenem Cafébetrieb berücksichtigt werden.“