Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
23.09.2020

Erneuerbare Energien bezahlbar und für den Mittelstand attraktiv ausbauen

Am 23.09.2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen.
Portraitfoto von Holger Schwannecke telefonierend in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

Mit dem EEG soll der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden, sodass im Jahr 2030 in Deutschland 65 Prozent des erzeugten Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen sollen. Hierzu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Es ist gut, dass mit der nun vorgelegten EEG-Novelle die EEG-Umlage reduziert und dafür zumindest ein Teil der Förderkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus Bundesmitteln und aus der neuen CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr gedeckt werden soll. Damit geht die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung, Strom für Mittelstand und Privathaushalte in Deutschland wieder bezahlbarer zu machen. Allerdings muss die EEG-Umlage noch deutlich stärker als bisher geplant sinken. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum Privathaushalte und Mittelstand auch künftig über die EEG-Umlage die Rabatte der Großunternehmen bei der EEG-Umlage finanzieren sollen. Diese sogenannte besondere Ausgleichsregelung muss deshalb künftig ebenfalls aus dem Bundeshaushalt und darf nicht länger über die EEG-Umlage der Privathaushalte und des Mittelstands gedeckt werden.

Das Ausbauziel für die Erneuerbaren Energien bis 2030 hat zudem nur dann eine Realisierungschance, wenn für Photovoltaik-Altanlagen, die nun nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, hinreichend rentable Folgeregelungen für den Weiterbetrieb sichergestellt werden. Der aktuelle Entwurf der EEG-Novelle berücksichtigt dies noch nicht hinreichend.

Kritisch am Novellierungsvorhaben ist ebenfalls, dass der Eigenverbrauch von Strom aus EE-Anlagen nicht zuletzt aufgrund zusätzlicher bürokratischer Auflagen erheblich eingeschränkt werden soll. Das steht diametral dem Ziel entgegen, die Elektromobilität auszubauen. Auch hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf!“

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