EEG-Industrie-Ausnahmen müssen aus Bundesmitteln finanziert werde

Demnach können künftig Mittel aus dem Bundeshaushalt verwendet werden, um die EEG-Förderung zu finanzieren und auf diese Weise die EEG-Umlage zu reduzieren. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Mit dieser Gesetzesänderung wird ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Markt- und Wettbewerbsbedingungen bei den Energiekosten gegangen. Die nun beschlossene Änderung ermöglicht die von uns seit langem geforderte Finanzierung der EEG-Ausbauförderung aus Bundesmitteln statt - wie bislang - durch die EEG-Umlage. Durch die Gesetzesänderung ist nunmehr die rechtliche Voraussetzung für Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an das sogenannte EEG-Konto gelegt worden. Bei der Ausgestaltung der nunmehr geschaffenen rechtlichen Grundlage ist darauf zu achten, dass die Bundesmittel, die ab 2021 aus der CO2-Bepreisung resultieren, vollumfänglich dafür verwendet werden, die EEG-Umlage zu verringern.
Auch bei den Umlagerabatten für Stromgroßverbraucher im Rahmen der „besonderen Ausgleichsregelung“ des EEG muss jetzt umgehend eine Umfinanzierung erfolgen. Unhaltbar ist, dass der ohnehin belastete Mittelstand und die Privathaushalte die Rabatte bei der EEG-Umlage für Großverbraucher finanzieren. Die Umlagerabatte müssen ebenfalls aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und nicht mehr über entsprechend erhöhte EEG-Umlagen für Privathaushalte und Mittelstand.“