Bundestagsbeschluss schiebt Abmahnungsmissbrauch gesetzlichen Rie

„Es ist gut, dass der Bundestag nach fast einjähriger Debatte endlich gesetzliche Maßnahmen verabschiedet, die dem Missbrauch von Abmahnungen einen Riegel vorschieben. Zugleich müssen seriöse Verbände und Organisationen gestärkt werden. Es ist deshalb wichtig, dass auch künftig sämtlichen Handwerksorganisationen die gesetzliche Abmahnbefugnis zusteht und sie weiterhin ihren Beitrag zur Selbstkontrolle der Wirtschaft leisten können.
Unverständlich ist dagegen die Entscheidung zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen. Wir brauchen keine zusätzliche Überwachung des Datenschutzes durch Konkurrenten, Verbände und Rechtsanwälte. Die Kontrolle der Aufsichtsbehörden hat sich in der Praxis bewährt. Es bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof, dem die Frage der Zulässigkeit von Abmahnungen gegen Datenschutzverstößen gegenwärtig zur Entscheidung vorliegt, den deutschen Gesetzgeber korrigiert und für Rechtssicherheit sorgt.“