Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
15.05.2020

Beschlussfähigkeit der Handwerksorganisationen bleibt auch in Corona-Zeiten gesichert

Zur erfolgten Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Wettbewerbsrecht erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Es ist gerade in diesen Krisenzeiten von außerordentlicher Bedeutung und wichtig, dass die Beschlussfähigkeit der Handwerksorganisationen auch während der Corona-Pandemie gesichert bleibt. Es ist ein Indiz für das krisenangemessene Handeln der Politik, dass es gelungen ist, in einem raschen Gesetzgebungsverfahren den dafür nötigen gesetzlichen Rahmen an die Krisenbedingungen anzupassen. Mit der Entscheidung des Bundesrates endet ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in enger und schneller Zusammenarbeit die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Selbstverwaltung der Wirtschaft auch in der CORONA-Pandemie weiter handlungsfähig bleibt. Das ist entscheidend in einer Zeit, in der die Handwerksorganisation sich vor große Herausforderungen gestellt sieht. Durch das jetzt beschlossene Gesetz können die Handwerksorganisationen auch während der Corona-Pandemie uneingeschränkt weiter die ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen und ausfüllen. Die einzelnen Organisationen des Handwerks (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern, Innungsverbände auf Landes- und Bundesebene) erhalten einen verlässlichen Rechtsrahmen, um moderne Kommunikationsformen wie etwa Videokonferenzen für ihre Gremien nutzen oder Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durchführen zu können.“

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