Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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19.02.2020

Beschlossener Grundrentenkompromiss schafft neue Ungerechtigkeiten

Zu dem am 19. Februar 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Grundrente, erklärt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer:

"Auch der nun vom Bundeskabinett verabschiedete überarbeitete Grundrentenkompromiss ist kritisch zu sehen. Um den Kreis der Anspruchsberechtigten etwas einzuschränken wurde zwar noch an einigen kleinen Stellschrauben gedreht, wie etwa bei der Einkommensanrechnung. Auf eine Bedürftigkeitsprüfung wird allerdings weiter verzichtet. Das schafft neue Ungerechtigkeiten: So würde jeder Beitrags-Euro eines Versicherten, der keine Grundrente beanspruchen kann, künftig zu deutlich geringeren Rentenansprüchen führen als der Beitrags-Euro eines Versicherten, der die Grundrente bekommt. Das widerspricht diametral dem bislang geltenden Grundsatz, dass sich die Höhe der Rente nach den zuvor eingezahlten Beiträgen richtet, und dass auf diese Weise dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit Rechnung getragen wird. Weiter ungeklärt bleibt auch die Finanzierung der Grundrente. Zwar sollen die Beitragszahler nicht zusätzlich belastet, sondern der Steuerzuschuss für die Rente entsprechend erhöht werden. Ein detailliertes Finanzierungskonzept dafür liegt bisher jedoch nicht vor. Insgesamt trägt die Grundrente in dieser Form sicher nicht zu einem nachhaltigen und gerechten Rentensystem bei."

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