Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
29.10.2020

Ausbildungssicherung muss über reine Pandemiebewältigung hinausgehen

Zur Veröffentlichung der Arbeitsmarkt- und Ausbildungszahlen durch die Bundesagentur für Arbeit, erklärt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer:
Portraitfoto von Hans Peter Wollseifer in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

„Die rückläufigen Zahlen sowohl bei Ausbildungsbewerbern wie auch Betrieben, in denen Ausbildung erfolgt, muss ein Weckruf sein, dass die Sicherung von beruflicher Ausbildung schon jetzt über die kurzfristige Pandemiebewältigung hinausgehen muss. Das Ausbildungsengagement unserer Betriebe und das Ausbildungsgeschehen insgesamt müssen stärker unterstützt und stabilisiert werden, damit sich auch in der Zukunft genügend Ausbildungsbetriebe und Azubis auf den gemeinsamen Weg beruflicher Ausbildung machen. Ziel aller Akteure der Berufsbildung muss es sein, dass das Ausbildungsniveau durch Corona nicht substantiell sinkt. In der Finanzkrise 2009 haben wir die Erfahrung machen müssen, dass das Ausbildungsniveau eingebrochen ist und danach das Vorkrisenniveau nicht wieder erreicht werden konnte. Das darf sich keinesfalls wiederholen, weil mit einem immer niedrigeren Sockel an Auszubildenden langfristig die Fachkräftesicherung für unsere Betriebe immer schwieriger wird. Deshalb ist Handeln jetzt angesagt! Es gilt, das auf Drängen der Allianz für Aus- und Weiterbildung ins Leben gerufene Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zügig nachzujustieren. In seiner jetzigen Form entfaltet es nicht die notwendige Wirkung.

Um die duale Ausbildung langfristig gerade auch für Kleinst- und Kleinbetriebe des Handwerks attraktiv zu erhalten, brauchen wir – unabhängig von der aktuellen Krisensituation – Entlastungen bei den Ausbildungskosten. Ausbildungsbetriebe im Handwerk tragen mittlerweile rund 60 Prozent der Kosten der überbetrieblichen Unterweisung (ÜLU), die ein wesentlicher Bestandteil einer handwerklichen Ausbildung ist, und das, obwohl eine „Drittelfinanzierung“ jeweils durch Bund, Land und Betrieb vorgesehen ist. Um Betriebe zu entlasten, müssen die Zuschüsse des Bundes und der Länder schrittweise an eine Drittelfinanzierung angepasst werden.

Das Ausbildungsverhältnis muss auch im Sozialversicherungsbereich von Kosten entlastet werden. Derzeit ist es so, dass für Auszubildende ein durchschnittlicher Krankenversicherungsbeitrag von 15,7 Prozent zzgl. 3,05 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag (= 18,75 %) zu entrichten ist. Den müssen die Ausbildungsbetriebe und die Auszubildenden jeweils zur Hälfte finanzieren. Auch als Ausdruck der Anerkennung, dass der berufliche Ausbildungsweg als gleichwertig zum akademischen gefördert wird, sollten deshalb Auszubildende künftig – ebenso wie Studierende – über die Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung kostenfrei mitversichert werden. Dann hätten Betriebe geringere Ausbildungskosten zu stemmen und die Azubis mehr Geld in ihrem Portemonnaie.“