Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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16.11.2020

„Zu viele Handwerksbetriebe fallen durch das Raster“

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer äußerte sich gegenüber der "dpa" zu den Unzulänglichkeiten bei den Novemberhilfen.
Portraitfoto von Hans Peter Wollseifer vor einer Strukturleinwand im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer äußerte sich gegenüber der dpa zu den Unzulänglichkeiten bei den Novemberhilfen.

„Bei den jetzt geplanten Novemberhilfen fallen zu viele Handwerksbetriebe durch das Raster. Hier muss dringend nachgebessert werden. Die Novemberhilfen müssen aus Sicht des Handwerks die tatsächlichen Betroffenheiten der Betriebe in der Praxis in den Blick nehmen. Dies gelingt jedoch in vielen Fällen noch nicht.

Die Ungleichbehandlung von Restaurants und Lebensmittelhandwerken muss ausgeräumt werden. Die überwiegende Mehrheit unserer Betriebe im Lebensmittelhandwerk betreibt neben dem klassischen Thekengeschäft Gastronomie, beispielsweise Bäcker, Konditoren und Fleischer mit angeschlossenem Café- oder Imbissbereich. Diese Betriebe können ihre jeweiligen Umsatzanteile zwischen dem gastronomischen Bereich und dem Thekenbereich abgrenzen. Während jedoch für die Systemgastronomie, die de facto ebenso ein Mischbetrieb ist wie etwa eine Konditorei mit Cafébereich, die Restaurantunterstützungsregelung greift, können Lebensmittelhandwerke 75 % Zuschuss auf Gastronomieumsatz nur erhalten, wenn ihr Gastronomieanteil mindestens 80 % des Gesamtumsatzes ausmacht. Das ist nicht nachvollziehbar und muss im Rahmen der Vollzugshilfe so geändert werden, dass Lebensmittelhandwerke mit gastronomischen Bereichen auch unter die Restaurantregelung fallen.

Auch bei den mittelbar Betroffenen drohen Handwerksbetriebe durch das Unterstützungsraster der Novemberhilfe zu fallen, weil diese nur solche Betriebe erhalten sollen, die 80 % ihres Umsatzes mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe generieren. Ein Wäschereibetrieb oder ein Gebäudereiniger, der 60 % seines Umsatzes im Hotel- und Gastrobereich erwirtschaftet und 40 % im Bereich Krankenhauswäsche oder -reinigung, wäre von den Novemberhilfen ausgeschlossen. Daher muss der Schwellenwert herabgesetzt werden, ab dem mittelbar Betroffene Zuschüsse erhalten können. Der derzeitige Wert von 80% ist viel zu hoch und muss dringend gesenkt werden.“

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