Wollseifer fordert kleine Bauvorlageberechtigung bundesweit auch

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer sprach mit Jochen Gaugele und Tobias Kisling von der Funke Mediengruppe über die in den Bundesländern unterschiedliche Handhabung der kleinen Bauvorlageberechtigung und forderte endlich eine bundesweit einheitliche Berechtigung auch für Handwerksmeister*innen:
„Bei der Bauvorlageberechtigung besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist nicht einzusehen, dass etwa in Schleswig-Holstein ein Zimmermeister, der ein Holzgebäude plant, konzipiert, berechnet und die Statik erstellt, vorlageberechtigt ist und ein paar Kilometer weiter in Mecklenburg-Vorpommern ist er das nicht mehr. Die durch unsere Ausbildungsordnungen strikt kontrollierten Kompetenzen der Meisterinnen und Meister im Handwerk müssen endlich in allen Bundesländern wertgeschätzt und anerkannt werden – und zwar insofern, dass ihnen bundesweit die kleine Bauvorlageberechtigung erteilt wird.“
„Die Aufträge der kleinen Bauvorlageberechtigung sind für Architekten und Ingenieure ohnehin vielfach nicht wirklich lukrativ. Denken wir etwa an ein kleines Einfamilienhaus im ländlichen Raum, das ein Handwerker schon komplett entworfen hat. Ich glaube sogar, dass nicht wenige Architekten und Ingenieure vielleicht froh sein werden, wenn sie sich größeren Projekten widmen können. Es wäre schon wünschenswert, wenn sich Bundesbauminister Horst Seehofer bei seinen Kollegen in den Ländern dafür einsetzen würde, dass die kleine Bauvorlageberechtigung bundesweit einheitlich in allen Bundesländern anerkannt wird.“
„Es gibt bei dieser Lösung keine Sicherheitsprobleme. Die Statik wird immer noch einmal fachmännisch überprüft. Davor liegt alles in der Verantwortung des Handwerkers, der mit der Materie bestens vertraut ist. Wir sprechen hier nicht von Hochhäusern oder Glaspalästen, sondern von Ein- und Zweifamilienhäusern und An- und Umbauten.“
„Aktuell liegt eine mangelnde Wertschätzung und Anerkennung der beruflichen Bildungsabschlüsse vor. Das muss sich ändern! Berufliche Abschlüsse und akademische Abschlüsse sind gleichwertig, der Meister im Handwerk steht im Deutschen Qualifikationsrahmen auf einer Stufe mit dem Bachelor. Daher haben Meister inzwischen ja auch die Zusatzbezeichnung „Bachelor Professional“. Das sollte man anerkennen – sowohl bei der Baulageverordnung als auch in anderen Bereichen, etwa in der Verwaltung, wo trotz gleicher beruflicher Qualifikation nur Akademiker in den gehobenen Dienst aufsteigen können. Wie es geht, haben wir bei den Energieberatern gezeigt: Sie dürfen mittlerweile geförderte Maßnahmen testieren, was vorher Architekten und Ingenieuren vorbehalten war.“