Vor einer politischen Festsetzung des Mindestlohn ist zu warnen

ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte äußert sich gegenüber Maximilian Frehner von der "Deutschen Handwerks Zeitung" zum aktuellen Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Sachen Mindestlohn.
Mit Herrn Schulte ist auch ein ZDH-Vertreter Teil der Mindestlohn-Kommission. Wie bewerten Sie den Vorstoß des Bundesarbeitsministers?
SCHULTE: Das bestehende Mindestlohngesetz mit seinen klaren Kriterien, mit der Vorgabe, sich an der Tarifentwicklung zu orientieren, und mit einer unabhängigen Kommission der Sozialpartner hat sich bewährt. Der jüngste Beschluss hat einmal mehr gezeigt, dass die Mindestlohn-Kommission verantwortungsvoll damit umgeht und zu Kompromissen mit Augenmaß in der Lage ist. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund für eine Änderung der gesetzlichen Grundlage, es sei denn, man will die Unabhängigkeit der Kommission durch die Hintertür mit neuen Kriterien einschränken. Vor einer politischen Festsetzung des Mindestlohnes, ob nun indirekt oder direkt, kann ich nur warnen.
Vor dem diesjährigen Treffen der Mindestlohn-Kommission forderten der Friseur- und Bäckerverband, den Mindestlohn abzusenken oder eine Erhöhung zumindest auszusetzen. Welche Folgen vermuten Sie für das Handwerk, wenn der Mindestlohn nun zügig auf 12 Euro steigen würde?
SCHULTE: Die gesetzliche Mindestlohnfestsetzung darf die branchenbezogene Tarifpolitik nicht ersetzen und erst Recht nicht von dieser entkoppelt werden. Anderenfalls drohen massive Eingriffe in die Tarifautonomie der Sozialpartner, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit am besten wissen, wie sie ihre zentralen Arbeitsbedingungen zu gestalten haben, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern und die Beschäftigung nicht zu gefährden. Es ist nicht Aufgabe des gesetzlichen Mindestlohns, diese bewährten Mechanismen der Tarifpartnerschaft zu unterwandern. Ein schneller politisch vorgegebener Anstieg auf 12 Euro würde in der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Situation viele Betriebe überfordern und Arbeitsplätze gefährden. Außerdem würde er zahlreiche bestehende Tarifverträge verdrängen. Das kann weder im Interesse der Bundesregierung noch der Gewerkschaften sein.
Angenommen Heil würde die Kriterien wie von ihm vorgesehen anpassen, wann würden diese Änderungen dann greifen? Turnusgemäß berät die Kommission ja erst wieder im Juni 2022 über eine Anpassung des Mindestlohns, richtig?
SCHULTE: Gesetz und Koalitionsvertrag sehen eine Evaluierung in diesem Jahr vor. Ich erwarte, dass diese objektiv und unvoreingenommen durchgeführt wird. Es bleibt abzuwarten, welche Schlüsse die Bundesregierung daraus für sich zieht und ob es in der Koalition eine Mehrheit für eine Änderung des Mindestlohngesetzes gibt. Das entscheidet nicht allein der Bundesarbeitsminister. Wir werden uns in die anstehende Diskussion im Herbst einbringen. Dabei steht für uns bereits heute fest: Der gesetzliche Mindestlohn darf auch künftig nicht politisch instrumentalisiert oder als Hebel einer umfassenden Verteilungspolitik zweckentfremdet werden. So zeigen alle bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung der Mindestlohn-Kommission, dass der Mindestlohn beispielsweise kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut ist.