Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
16.01.2020

Staatlich festgelegter Mindestlohn unterminiert Tarifverträge

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke spricht mit dem Handelsblatt über mögliche Folgen einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro.

„Ein staatlich festgelegter Mindestlohn von 12 Euro würde etliche Tarifverträge unterminieren, die mit angemessenen Einstiegslöhnen Beschäftigungschancen gerade für weniger qualifizierte Beschäftigte schaffen. Am Ende würden die Beschäftigten im Niedriglohnbereich die Zeche zahlen. Als Folge eines solchen Mindestlohnes müsste das gesamte Entlohnungssystem innerhalb eines Betriebes angepasst werden, um die Lohnabstände zu wahren. Weil das dann die  gesamte Belegschaft umfassen würde, kämen hohe zusätzliche Belastungen auf die Betriebe zu.  Den Mindestlohn festzulegen, sollte Sache der Mindestlohnkommission bleiben. Die bestehenden Regelungen dazu, wie die Höhe der Mindestlöhne angepasst werden soll, haben sich bewährt und sollten respektiert werden. Die Mindestlohnkommission hat in den vergangenen Jahren den Mindestlohn mit Augenmaß angepasst. Das ist einer der Gründe dafür, dass die Wirtschaft bisher fast keinen Schaden genommen hat. Eine abrupte Anhebung auf 12 Euro und damit im internationalen Vergleich auf einen der allerhöchsten Mindestlöhne widerspricht jedem wirtschaftlichen Sachverstand.“

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