Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
30.10.2020

Hilfen brauchen auch mittelbar vom Lockdown betroffene Handwerks

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer sprach mit Tobias Kisling von der "Funke Mediengruppe" über die Bund-Länder Einigung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Portraitfoto von Hans Peter Wollseifer im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin vor grauem Hintergrund

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer sprach mit Tobias Kisling von der Funke Mediengruppe über die Bund-Länder Einigung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie:

Ist es aus Sicht des ZDH nachvollziehbar, dass verschiedene Handwerksbereiche derart unterschiedlich behandelt werden (Bsp.: Friseure dürfen offen bleiben, Kosmetikstudios nicht; Bäcker dürfen verkaufen, ihre angeschlossenen Cafés müssen aber schließen etc.)
 
Eine durchgängige Öffnung für alle Handwerksbetriebe wäre uns natürlich lieber gewesen, da unsere Betriebe in den vergangenen Monaten viel investiert und ausgefeilte Hygienekonzepte entwickelt haben, und sie alle den erforderlichen Hygienestandards entsprechen. Aber immerhin ist den Betrieben, die im November schließen müssen, substanzielle finanzielle Unterstützung zugesagt worden. Die werden diese Betriebe auch dringend brauchen, um zu überleben, weil viele von ihnen schon vom ersten Lockdown massiv betroffen waren und ihre finanziellen Reserven ausgeschöpft haben.
 
Droht den Betrieben, die nun schließen müssen, ein Imageschaden, da sie möglicherweise als gefährlicher für eine Infektion wahrgenommen werden als andere?
 
Das sehen wir nicht so, weil die Auswahl – so wie ich die Begründungen verstanden habe - weniger nach der Gefährlichkeit erfolgte, sondern mehr danach, ob es sich um alltagsnotwendige Kontakträume handelt, oder wie es Ministerpräsident Winfried Kretschmann formuliert hat: Geschlossen wurde das Angenehme und Nützliche, um das wirklich Notwendige zu erhalten. Wie sorgfältig und umfangreich unsere Betriebe die Hygienevorgaben umgesetzt und das ihnen Mögliche unternommen haben, das Infektionsrisiko so weit als möglich zu senken, das konnten die Kunden in den letzten Monaten in diesen Betrieben selbst erfahren.
 
Wird der 75-prozentige Umsatzausfalls-Ausgleich in Kombination mit den bereits geltenden Überbrückungshilfen ausreichen, sodass die Betriebe ohne schwere Schäden den November überstehen werden? Was müssen Bund und Länder bei der Antragsstellung beachten (insbesondere mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen, etwa die chaotischen Zustände bei der Soforthilfe im März oder aber auch der bürokratischen Hürden bei der Überbrückungshilfe)?
 
Das lässt sich erst beantworten, wenn die konkreten Details des vorgesehenen Unterstützungsinstruments überhaupt klar sind. Eine unserer Grundsatzforderungen ist dabei, dass auch den Handwerksunternehmen geholfen wird, die mittelbar von den Schließungen betroffen werden, weil ihre Auftraggeber selbst schließen müssen.

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