(Handwerk-)Engagement für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle

Foto: ZDH/Boris Trenkel
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer äußert sich gegenüber Dr. Thomas Meyer-Lüttge vom NordHandwerk zur Frage nach der Bedeutung von Flexibilität für die Arbeitszeitgestaltung im Handwerk.
"Um wettbewerbsfähig und agil zu bleiben, benötigen Handwerksunternehmen besonders mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung und eine sich rasant wandelnde Arbeitswelt größere Flexibilitätsspielräume. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz erweist sich dabei oft als Hemmschuh – für die Betriebe, aber auch für die Arbeitnehmer mit ihren vielfältigen Arbeitszeitwünschen. Insbesondere die gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit sollte variabler und für die Betriebe praxisgerechter ausgestaltet werden. Das wäre gemäß der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich, indem im Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt würde. Dadurch verändert sich das Arbeitszeitvolumen selbst nicht, es wird nur anders verteilt an den einzelnen Werktagen gearbeitet.
Als nicht mehr zeitgemäß erweisen sich zudem oft die gesetzlichen Ruhezeitregelungen für die Betriebe. Hier sollte angedacht werden, sie an die betrieblichen Realitäten und die veränderten Arbeitszeitwünsche der Arbeitnehmer anzupassen. So sollten nur gelegentliche und kurzzeitige Unterbrechungen der Ruhezeiten nicht als förmliche Unterbrechung der Ruhezeiten angesehen werden. Zukunftsgerecht wäre es zudem, wenn die gesetzlichen Ruhezeitregelungen durch weitere Öffnungsklauseln für Tarifverträge ergänzt, großzügigere Ausgleichszeiträume geschaffen und Aufteilungsmodelle der gegenwärtigen 11-Stunden-Regelung zugelassen werden.