Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
06.05.2021

Handwerk agiert nach Prinzip des Verantwortungseigentums

Das Handwerk handelt seit jeher nach dem Prinzip des Verantwortungseigentums, eine neue Rechtsform ist nicht nötig, so ZDH-Generalsekretär Schwannecke.
    Portraitfoto von Holger Schwannecke in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

    Das Handwerk handelt seit jeher nach dem Prinzip des Verantwortungseigentums, eine neue, eigenständige Rechtsform ist nicht nötig, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke gegenüber Laurin Meyer von Die Welt.

    „Im Handwerk halten wir eine solche neue, eigenständige Rechtsform für nicht notwendig. Die Geschäftstätigkeit im Handwerk ist seit jeher vom Prinzip eines „Verantwortungseigentums“ getragen, ohne dass es hierfür einer eigenen Rechtsform bedürfte. Betriebe und Unternehmen im Handwerk denken nicht in Quartalen, sondern ihre Geschäftstätigkeit ist auf Generationen angelegt, nachhaltig und verantwortungsbewusst. In den oft über viele Generationen hinweg inhabergeführten Unternehmen des Handwerks gehört es zu den Kernelementen gelebten Selbstverständnisses, Verantwortung zu übernehmen und dafür Sorge zu tragen, den Betrieb und seine Arbeits- wie Ausbildungsplätze zu erhalten und zu stärken, ressourcenschonend zu arbeiten und sich für das gesellschaftliche Miteinander vor Ort zu engagieren und einzusetzen. Ein mit dieser Haltung geführter und auf Generationen angelegter Betrieb stellt im besten Sinne praktisch gelebtes Verantwortungseigentum dar. Statt neue Rechtsformen zu schaffen, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe konsequent zukunftssicher auszurichten. Dazu zählt eine Verbesserung bei der Thesaurierungsrücklage ebenso wie ein konsequenter Bürokratieabbau. Zu beidem liegen die Vorschläge des Handwerks auf dem Tisch.“