"Entscheidend ist der faire Wettbewerb"

Foto: ZDH/Boris Trenkel
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärt, warum Handwerkerinnen und Handwerker die Digitalisierung gerade in Zeiten der Corona-Krise in den Fokus rücken sollten und wie herausfordernd der Wettbewerb um die Datenhoheit ist. Das Interview führte Steffen Guthardt von der Deutschen Handwerks Zeitung.
Herr Schwannecke, in diesen Tagen werden auch im Handwerk alle anderen Themen von der Coronavirus-Krise überlagert. Warum ist es für die Betriebe trotzdem wichtig, sich verstärkt mit der Digitalisierung zu beschäftigen?
In der aktuelle Krise ist der direkte Kundenkontakt, der eigentlich zum Geschäftsmodell des Handwerks gehört, sehr eingeschränkt oder entfällt sogar ganz. Das rückt aber einen Aspekt der Digitalisierung in den Fokus, der vielen Gewerken gerade in einer solchen Krise Chancen und Potenziale eröffnet. Wo jetzt die Präsenzkommunikation nicht möglich ist, kann über digitale Kanäle versucht werden, den Kontakt zu Kunden zu halten und teils können ganze Auftragsabläufe von der Produktkonfiguration und -entwicklung über Bestellungen bis hin zur Ausführung und Auslieferung digital erledigt werden. Jeder Betrieb ist insofern gut beraten, sich digital breiter aufzustellen und zu schauen, wo digitale Möglichkeiten bestehen – auch um in Zeiten wie diesen krisenresistenter zu sein.
Daten gelten als das digitale Gold. Welchen Wert haben Daten für das Handwerk?
Der Wert des Datengoldes – um im Bild zu bleiben – bemisst sich für die einzelnen Gewerke durchaus unterschiedlich und bestimmt sich aus dem jeweiligen betrieblichen Nutzen. Natürlich spielen Daten in Gewerken wie beispielsweise dem Kfz-Gewerbe oder mit Blick auf SmartHome auch in den Elektrohandwerken eine größere Rolle als etwa für einen Metzger oder Goldschmied. Durch die Nutzung z.B. eines Kraftfahrzeugs, einer Heizungs- oder Smart-Home-Anlage oder nun auch der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität entstehen Nutzungsdaten, auf deren Grundlage erst Handwerksunternehmen kundenspezifische, zeitgemäße Dienstleistungsangebote für Wartung oder Reparatur bereitstellen können. Entscheidend ist also jeweils, wie wichtig die Informationen sind, die aus den Daten gewonnen werden können.
Welche Daten sind für Handwerksbetriebe besonders wichtig, und wie kommen sie an diese heran?
Das hängt sehr von der Art der Daten und dann auch vom jeweiligen Gewerk ab: Wann immer ein Handwerksbetrieb seine internen Prozesse digital optimiert – sei es das Lager- oder Fuhrparkmanagement, die Arbeitsplanung, das Auftragswesen und die Finanzbuchhaltung – wird dies zumeist auf Daten basieren, die im Betriebsprozess selbst entstehen. Bei digitalem Scannen oder der Dachvermessung mittels Drohne fallen die Daten ebenfalls direkt im Unternehmen an und können dort weitergenutzt werden. Anders sieht es z.B. bei Daten aus Fahrzeugen oder auch Smart-Home-Anlagen aus, die von Handwerksunternehmen dafür benötigt werden, Dienstleistungsangebote für vorausschauende wie auch Fern-Wartung zu realisieren. Hier sind sie geradezu existenziell darauf angewiesen, dass sie die einschlägigen Daten, die aus der Nutzung von Kraftfahrzeugen, Heizungs- oder Smart-Home-Anlagen resultieren, nutzen und auswerten können.
Wie kann das Handwerk die gewonnen Daten nutzen?
Hierfür steht – jeweils abhängig von der Art der Daten und dabei vielfach auch gewerkespezifisch – eine Vielzahl von Softwarelösungen bereit.
Kritiker sagen, das Sammeln von Daten macht den Kunden gläsern? Halten Sie die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Privatsphäre für ausgewogen?
Die Datenschutzgrundverordnung der EU ist so gut, dass sie zwischenzeitlich bereits in anderen Ländern – ansatzweise sogar in den USA – zum Muster für eigene Datenschutzregelungen genommen wird. Die Kunden werden zudem nur in dem Umfang „gläsern“, in dem sie dies jeweils durch entsprechende Einverständnisregelungen zulassen. Oft fehlt hierfür jedoch hinreichende Sensibilität. Sinnvoll könnte es allerdings sein, wie es in der neuen Datenstrategie der EU-Kommission vorgesehen ist, ein Instrument zu entwickeln, das Verbrauchern hilft, den Überblick zu behalten und ihre Rechte durchzusetzen, sofern einzelne Unternehmen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Kann auch der Verbraucher von Big Data im Handwerk profitieren?
Wenn mit dieser Frage unter Big Data – wie dies landläufig der Fall ist – Datenmengen verstanden werden, die zu umfänglich und komplex sind, als dass sie mit herkömmlichen Methoden der Datenverarbeitung sinnvoll genutzt werden könnten, dann sucht man danach im Handwerk vergebens: Im Durchschnitt haben Handwerksunternehmen knapp sechs Mitarbeiter, und die Anzahl von Kunden oder Geschäftsvorfällen haben nicht die Volumina, dass das jeweilige Datenaufkommen die Grenzen verfügbarer digitaler Verarbeitungstechnologien überschreiten würde.
Aber auch die im Handwerk zumeist überschaubaren Datenvolumina können für die Handwerkskunden von Vorteil sein, wenn sie etwa sinnvoll genutzt werden, um betriebliche Prozesse zu optimieren, die Effizienz zu steigern, neue „kluge“ Dienstleistungen anzubieten, Lieferzeiten zu verkürzen oder auch die Kundenkommunikation zu verbessern.
Die Industrie drängt mit datengetriebenen Geschäftsmodellen immer weiter in die Gefilde des Handwerks vor und bietet etwa im Bereich SHK oder Smart Home die Geräte und den zugehörigen Service aus einer Hand. Sorgt Sie das?
Das sorgt uns natürlich. Die Marktwirtschaft lebt vom Wettbewerb, dem sich auch die Handwerksunternehmen in diesem Bereich wie auch im Kfz-Bereich stellen wollen. Entscheidend ist aber, dass der Wettbewerb fair ist! Und da haben wir unsere erheblichen Zweifel. Wenn die Hersteller der PKW, Smart-Home- und Heizungsanlagen usw. die Daten, die aus der Nutzung ihrer Produkte entstehen, einzig für ihr eigenes Dienstleistungsgeschäft nutzen, dann werden die betreffenden Handwerksunternehmen geradezu aus dem Markt gefegt. In manchen Gewerken gilt zwischenzeitlich die Warnung „Wenn Du ein industriell hergestelltes Gerät mit Sensoren einbaust, dann wirfst Du Dich über kurz oder lang selbst aus dem Wartungsgeschäft heraus.“
Glauben Sie, dieser Trend lässt sich umkehren?
Dafür setzen wir uns mit Nachdruck ein! Die Lösung kann einzig darin liegen, auch in der Datenökonomie für den Zugang und die Nutzung solcher Daten einen echten, fairen Wettbewerb sicherzustellen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass in dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Entwurf einer zehnten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klargestellt werden soll, dass es sich um einen wettbewerblichen Machtmissbrauch handelt, wenn industrielle Hersteller Betrieben und Unternehmen, die auf nachgelagerten Märkten aktiv sind, den Zugang zu diesen gerätegenerierten Daten in Echtzeit verwehren. Was wir allerdings weiter anmahnen ist, dass Handwerksunternehmen die an den betreffenden Gerätschaften vorhandenen Kundenschnittstellen nutzen können.
Der ZDH kritisiert, dass Handwerker von den Herstellern häufig keinen Zugang zu Gerätedaten erhalten, die sie für die Wartung und Entwicklung eigener Kundenservices benötigen. Wer steht hier in der Pflicht? Die Politik oder die Industrie?
Es ist die eindeutige Aufgabe des Staates, Wettbewerb – nun auch in der Datenökonomie – zu sichern. Denn wenn entsprechende, dringend erforderliche gesetzliche Vorgaben zur Nutzung gerätegenerierter Daten durch berechtigte Dritte erlassen werden, dann steht die Industrie natürlich in der Pflicht, sich daran zu halten.
Der Zentralverband Deutsches Handwerk fordert eine Dezentralisierung der Datenspeicherung und einheitliche Daten- und Kundenschnittstellen. Ist es wirklich realistisch, dass es dazu kommt?
Die Dezentralisierung der Datenspeicherung – übrigens auch der direkten Datenverarbeitung – ist unter dem Stichwort „Edge Computing“ bereits gelebte Realität. Laut Datenstrategie der EU-Kommission beträgt der Anteil des „Edge-Computing“ derzeit bereits 20 Prozent und wird in wenigen Jahren den Anteil zentraler Cloudlösungen deutlich übersteigen.
Im Finanzbereich gibt es bereits entsprechende Schnittstellenvorgaben. Es ist kein Grund ersichtlich, warum so etwas – auf Europäischer Ebene im Rahmen der Binnenmarktregulierung – nicht auch für andere Bereiche geregelt werden könnte und sollte. Im Kfz-Bereich gibt es zudem bereits grundsätzlich eine Schnittstellenvorgabe bei der Typenzulassung. Diese Schnittstelle ist jedoch bisher nur beim direkten Werkstattbesuch nutzbar. Diese Regel muss nun so angepasst werden, dass sie über das „Internet der Dinge“ in Echtzeit auch über Distanzen hinweg für die Werkstatt nutzbar wird.