Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
21.06.2021

„Aufhebung der Holz-Einschlagsbeschränkung ist nötig“

„Die Holz-Einschlagsbeschränkung aufzuheben und Preisgleitklauseln stärker zu nutzen, ist nötig“, so ZDH-Generalsekretär Schwannecke zum „Handelsblatt“.
    Portraitfoto von Holger Schwannecke im Gespräch in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

    „Die Holz-Einschlagsbeschränkung aufzuheben und Preisgleitklauseln stärker zu nutzen, ist angesichts der äußerst angespannten Materiallage nötig“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zu Dennis Schwarz vom Handelsblatt.

    „Das Vorhaben, die Einschlagsbeschränkung für Holz angesichts dieser so noch nie dagewesenen Materialknappheit aufzuheben, entspricht einer unserer Forderungen. Mit Blick auf die äußerst angespannte Lage in vielen unserer Betriebe war diese Flexibilisierung beim Holzeinschlag angesagt, sie muss jetzt jedoch zeitnah auch von einem zügigen Wiederhochfahren und dem Ausbau der insbesondere mittelständischen Sägewerkstrukturen flankiert werden.

    Ein gleichfalls gutes Zeichen ist, dass  die stärkere Nutzung von Preisgleitklauseln nun ausdrücklich auch seitens der Bundesländer unterstützt wird. Es gibt aber insbesondere auf kommunaler Ebene noch ein praktisches Problem: Auch dort wird das für Bauaufträge des Bundes relevante Vergabehandbuch des Bundes als Regelungsreferenz benutzt. In diesem Handbuch werden Stoffpreisgleitklauseln aber nur als zulässig bezeichnet, wenn zwischen Auftragsvergabe und Fertigstellung mindestens 10 Monate liegen. Ein solcher Zeitraum ist für die häufig kleineren kommunalen Bauaufträge viel zu lang. Auch für kürzere Fertigstellungszeiträume müssen in der aktuellen Situation Preisgleitklauseln möglich sein. Weil Preisgleitklauseln zudem nur für Produkte bzw. Produktgruppen genutzt werden dürfen, zu denen es amtliche Preisindizes gibt, läuft dieses Instrument nicht selten ins Leere. Hier sollten die amtlichen Preisindizes schnell um weitere Produktgruppen erweitert und ergänzt werden.

    Darüber hinaus brauchen Handwerksbetriebe bei laufenden Verträgen, die zu ganz anderen Kostenbedingungen kalkuliert wurden und auf der Basis dieser Kalkulationen den Zuschlag erhalten haben, ebenfalls ein gewisses Entgegenkommen der öffentlichen Auftraggeber, um die rasanten Beschaffungspreiserhöhungen betrieblich auffangen zu können.“

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