„Anpassungen der Kleinbeihilfenregelung sind richtig“

„Die Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen ist ein notwendiger und richtiger Schritt“, betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke gegenüber Frank Specht vom Handelsblatt.
"Die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen (zuvor 800.000 Euro) zu erhöhen, ist aus Sicht des Handwerks ein notwendiger und richtiger Schritt. Dass die Kleinbeihilfenregelung nunmehr auch auf die Überbrückungshilfe II Anwendung findet, entspricht einer Forderung des ZDH und wird ausdrücklich begrüßt. Zumindest für die Betriebe, die den Rahmen der Kleinbeihilfen bisher nicht vollständig ausgeschöpft haben, entfällt somit die zusätzliche Ermittlung von ungedeckten Verlusten. Unbedingt erforderlich sind nach wie vor Verbesserungen bei der Fixkostenhilfe, um bestehende Ungleichbehandlungen von Einzelunternehmen gegenüber GmbH abzustellen. Für Einzelunternehmen muss der berücksichtigungsfähige kalkulatorische Unternehmerlohn deutlich angehoben werden; die Pfändungsfreigrenze ist hier nicht ausreichend.“