Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
18.05.2021

„Altersvorsorgepflicht für Soloselbstständige einführen“

„Wir werden um eine Reform bei der Finanzierung der Rentenversicherung nicht herumkommen – auch mit Regelungen für Soloselbstständige, für die wir eine Altersvorsorgepflicht brauchen“, so ZDH-Präsident Wollseifer gegenüber der „Funke Mediengruppe“.
Älterer Handwerker bearbeitet ein Metallstück.

„Wir werden um eine Reform bei der Finanzierung der Rentenversicherung nicht herumkommen – auch mit angemessenen Regelungen für Soloselbstständige. Wir brauchen für sie eine Altersvorsorgepflicht mit Wahlrecht hinsichtlich des Durchführungsweges,“, so ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer gegenüber Alessandro Peduto von „Funke Mediengruppe“.

„Handwerksbetriebe müssen in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt flexibel und agil reagieren können, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Betriebe brauchen daher einen hinreichend flexiblen Arbeitsrechtsrahmen, der dem digitalen Wandel der Arbeitswelt gerecht wird, die Wettbewerbsfähigkeit stärkt und den Aufbau von Beschäftigung erleichtert.

Angemessene Regelungen für Soloselbstständige im Bereich der Altersvorsorge wichtig

Für die Betriebe mit ihren Beschäftigten wird dabei entscheidend sein, dass die Beiträge zu den Sozialversicherungen auch über 2021 hinaus dauerhaft auf unter 40 Prozent begrenzt werden. Mit Blick auf den demografischen Wandel und die wirtschaftlichen Transformationsprozesse werden wir dabei um eine Reform bei der Finanzierung der Rentenversicherung nicht herumkommen, wozu in jedem Fall angemessene Regelungen für Soloselbstständige im Bereich der Altersvorsorge zählen. Wir brauchen eine Altersvorsorgepflicht mit Wahlrecht hinsichtlich des Durchführungsweges, um mögliche Altersarmut zu verhindern und zu vermeiden, dass im Zweifelsfall die Beitrags- oder Steuerzahler für Soloselbstständige aufkommen müssen.

Stärkung der beruflichen Ausbildung

Als entscheidendes Fundament für die Fachkräftesicherung muss vor allem die berufliche Ausbildung gestärkt und Ausbildungsbetriebe finanziell entlastet werden. Zugleich gilt es, die berufliche Weiterbildung voranzubringen und handwerkstauglich weiterzuentwickeln: Regelungen zur Förderung von Weiterbildungen – insbesondere im SGB III – sollten dafür auf die Bedürfnisse von kleinbetrieblich strukturierten Unternehmen und deren Beschäftigte zugeschnitten sein, auch was die Dauer geförderter Weiterbildungsmaßnahmen anbelangt.

Zur Flexibilität im Beschäftigungsbereich tragen Minijobs bei, denn sie helfen gerade kleinen Betrieben vor allem in den Lebensmittel- und Dienstleistungsgewerken, z. B. bei Wochenend- und Randzeiten im Bäckerei- und Fleischereiverkauf, Beschäftigte passgenau einzusetzen. Ohne den Vorteil für die Minijobber, ihren Lohn „brutto für netto“ zu erhalten, würde man wohl kaum mehr eine ausreichende Zahl von Beschäftigten für diese Tätigkeiten finden. Daher ist der Vorschlag des Rates der Arbeitswelt, sukzessive Minijobs abzuschaffen, nicht notwendig und auch nicht zielführend. Wichtiger wäre es, die Minijobgrenze von 450 auf 600 Euro zu erhöhen, damit auch geringfügig Beschäftigte im Handwerk wieder von tariflichen Lohnerhöhungen profitieren können.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Richtigerweise mahnt der Rat an, noch mehr für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun. Hier gilt es, die familienpolitischen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen und die öffentliche Kinderbetreuung gerade in Randzeiten, in denen Handwerksbetriebe vielfach tätig sind, weiter zu verbessern.

Politik sollte insgesamt gerade in der Arbeitswelt der Gestaltungskraft betrieblicher Akteure mehr vertrauen.“

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