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Die Bundesregierung hatte am 13. März 2020 ein Maßnahmenbündel zum Schutz der Unternehmen veröffentlicht, welches u.a. steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen vorsieht.
Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit heutigem anliegendem Schreiben konkretisierende Ausführungen zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht.
Rundschreiben und Anlagen zum Herunterladen
BMF-Schreiben: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
(PDF)
Rundschreiben
Anl RSIV202012 BMF-Schreiben Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
(PDF)
Anlage
Anl RSIV202012 Landerlass GewSt Steuerl. Maßnahmen Coronavirus
(PDF)
Anlage
(PDF)
Rundschreiben
Anl RSIV202012 BMF-Schreiben Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
(PDF)
Anlage
Anl RSIV202012 Landerlass GewSt Steuerl. Maßnahmen Coronavirus
(PDF)
Anlage