Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Familie und Betrieb

Wertschätzung und Anerkennung gebührt auch denjenigen, die berufliche und familiäre Pflichten miteinander vereinen. Sie finden ihren Ausdruck in familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, die die Erwerbsbeteiligung von Erziehungsverantwortlichen stärken.
Junges Paar mit kleinem Kind in einer Tischlerwerkstatt.

Wo steht das Handwerk?

Das Handwerk ist seit jeher familienorientiert: Über drei Viertel aller Betriebe sind Familienbe­triebe, die von einem Ehepaar geleitet und in denen oft auch die eigenen Kinder ausgebildet und beschäftigt werden. Die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks sind häufig familienfreundliche Arbeitgeber, ohne dies besonders herauszustellen. Sie unterhalten zwar keine speziellen Einrichtungen wie die Mittagskantine für ihre Beschäftigten oder einen Betriebskindergarten für deren Kinder, wie es in manchen großen Unternehmen der Fall ist. Ihr Vorteil liegt jedoch darin, dass sie aufgrund der geringen Betriebsgröße individuell auf die einzelnen Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen können.

Oftmals leben in den zahlreichen Familienbetrieben des Handwerks die Betriebsinhaber mit ihren mitarbeitenden Ehegatten und Kindern die Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt vor. Sie wissen um die Sorgen und Nöte junger Familien und sind besonders kreativ bei der Suche nach Lösungen für die unterschiedlichen Problemsituationen von Müttern und Vätern.

Mutterschutzregelungen für Unternehmerinnen verbessern

Handlungsbedarf sieht der ZDH derzeit unter anderem bei der sozialen Absicherung von schwangeren Selbstständigen, denn diese ist unzureichend. Unternehmerinnen können sich nach der Geburt eines Kindes in der Regel keine längere Auszeit leisten und müssen eine Vertretung selbst organisieren. Noch schwieriger wird die Situation, wenn schon während der Schwangerschaft Tätigkeiten wie langes Stehen als Friseurin, der Umgang mit Chemikalien (z.B. im Bereich Gebäudereinigung), körperlich schwere Arbeiten oder Belastungen durch Staub und Lärm wegen des gesundheitlichen Risikos nicht mehr möglich sind. Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz gelten in solchen Fällen zwar nur für abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen, aber sinnvollerweise wenden Unternehmerinnen diese Vorschriften auch an, um sich und das ungeborene Kind zu schützen. Bei einem längeren Arbeitsausfall ist die Schwangerschaft dann tatsächlich mit erheblichen unternehmerischen Risiken verbunden.

Wenn man möchte, dass sich mehr Frauen selbstständig machen bzw. einen Betrieb übernehmen, darf eine Schwangerschaft der Betriebsinhaberin keine existenzielle Bedrohung für sie bzw. den Betrieb darstellen. 

Der ZDH hat am 18. September 2023 an einer Anhörung im BT-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Muttesrschutz von Selbstständigen teilgenommen und in einer Stellungnahme deutlich gemacht, welche Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen notwendig sind.

Auch ZDH-Präsident Jörg Dittrich hat in einer Pressemitteilung Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Unternehmerinnen gefordert.

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