Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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JA zum Meister - die Zukunft im Handwerk ist meisterlich

Der Meisterbrief und das bewährte System der dualen Ausbildung in Deutschland sind Vorbild in Europa. Mit der Kampagne "JA zum Meister" soll dieses Bewusstsein gestärkt werden.
Daumen hoch-Symbol und der Text "Ja zum Meister" in weißer Schrift auf rotem Hintergrund.

Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken – ein starkes mittelstandspolitisches Signal zur richtigen Zeit

Der Gesetzgeber hat durch das im Februar 2020 in Kraft getretene 4. Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (BGBl. I, 142) insgesamt zwölf zulassungsfreie Handwerke wieder in den zulassungspflichtigen Handwerksbereich integriert. Dies betrifft folgende Gewerke:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer


Durch diese Rückführung von Handwerken in den zulassungspflichtigen Bereich wurden Fehlentwicklungen aus dem Jahr 2004 korrigiert. Die damalige Abschaffung der Meisterpflicht für 53 Handwerksberufe hatte spürbare Folgen in diesen Gewerken hinterlassen. Es entstand eine Dequalifizierungsspirale – durch die Abnahme der Zahl an Meistern wurde die Weitergabe von Wissen und qualifizierter Ausbildung erschwert und weniger Auszubildende führten zu einem Absinken der Fachkräfte. Diese Entwicklung hatte eine abnehmende Bestandsfestigkeit der Handwerksbetriebe zur Folge; auch mehrten sich Klagen über Qualitätseinbußen bei den Handwerksleistungen.

Nach wie vor dient die Zulassungspflichtigkeit bestimmter Handwerksberufe der präventiven Gefahrenabwehr sowie der Sicherung der Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Die präventive Gefahrenabwehr zielt dabei vorrangig auf den Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter wie der Gesundheit und des Lebens Dritter und sichert zugleich den Erhalt eines hohen Qualitätsstandards beim Verbraucherschutz. Durch die im Handwerk geleistete berufliche Bildung erfolgt eine Aneignung und Weitergabe von Wissen und Kompetenzen mit gesellschaftsübergreifendem Nutzen, so bei der Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Zudem wurde bei der Rückführung von Gewerken in den zulassungspflichtigen Bereich berücksichtigt, dass viele Handwerke auch im Bereich der Restaurierung und Reparatur von Kulturgütern tätig sind.

Im internationalen Kontext gilt: Der Meisterbrief und das bewährte System der dualen Ausbildung in Deutschland sind Vorbild in Europa. Wirtschaftsstärke, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit basieren auf der fachlichen Qualifikation von Betriebsinhabern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die duale Ausbildung bietet die Grundlage für berufsspezifische Fortbildungen und erweist sich als Garant gegen Jugendarbeitslosigkeit. Insbesondere das System zulassungspflichtiger Handwerksberufe steht für nachhaltiges und erfolgreiches Unternehmertum und gelebten Verbraucherschutz.

Meisterprüfungsausschüsse

Wo und in welchen Gewerken Meisterprüfungen abgelegt werden können, darüber gibt jetzt eine vom ZDH in Zusammenarbeit mit den 53 Handwerkskammern aktualisierte Übersicht Auskunft.

Zur Listen- und Kartenansicht

Himbeermuffins auf einem weißen Teller werden mit Puderzucker bestäubt.

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