Wie geht es weiter:
⇒ finden Sie hier unsere Rundschreiben mit den Eckpunkten zur Wiederaufnahme des (Lehr-)Betriebs und die Prüfungsmaßnahmen in den handwerklichen Bildungsstätten sowie die daraus resultiernden Hinweise zu Hgygiene und Gefährdungsbeurteilungen:
Schutzschirm für Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
Problem: Die rund 600 Berufsbildungseinrichtungen des Handwerks sind wie Schulen von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Diese führen zum Ausfall aller Bildungsmaßnahmen und damit einhergehend zu kompletten Einnahmeausfällen.
Sachstand: Je nach Umfang der ursprünglich geplanten, jetzt aber stornierten Lehrgänge können die Einnahmeverluste die Bildungseinrichtung zu existenzgefährdenden Notlagen führen. Nach aktuellen Schätzungen summieren sich die Einnahmeausfälle bundesweit auf rund 166 Mio. Euro in drei Monaten. Es ist gelungen, dass BBZ auf die Kurarbeitergeldregelungen zurückgreifen können. Durch das Vorziehen von Abschlagszahlungen für im ersten Quartal 2020 bereits durchgeführten ÜLU-Maßnahmen sowie den horizontalen Ausgleich 2019 werden kurzfristig 10,7 Mio. Euro liquide Mittel ins System gebracht. Und es sind finanzielle Unterstützungsleistungen möglich, sofern die BBZ im Zeitpunkt des Maßnahmenausrufs Auftragsmaßnahmen der BA oder des BAMF durchgeführt haben.
Lösungsvorschlag: Dennoch verbleibt ein großer Kostenblock, der nicht gedeckt ist. Es braucht einen Schutzschirm für Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungdenn es fehlt ein Kostenausgleich in den großen Bereichen ÜLU, Fort- und Weiterbildung und Berufsorientierung.
⇒ Details zu unseren bisher umgesetzten Hilfsmaßnahmen entnehmen Sie bitte unseren beigefügten Rundschreiben:
Investive Förderung der BBZ
Problem: Durch die verordnete Schließung der Berufsbildungsstätten können Bildungsmaßnahmen für einen längeren Zeitraum nicht durchgeführt werden.
Sachstand: Bei der Beantragung und Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen sind bestimmte Kapazitätsauslastungen nachzuweisen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann keine Förderung gewährt werden. Durch eine längerfristige Schließung der Bildungseinrichtung kann die nachgewiesene Auslastung der Kapazitäten zu gering sein, um Fördermittel zu erhalten.
Lösung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Zuwendungsgeber die unverschuldete Minderauslastung der Bildungseinrichtungen bei der Beantragung von Fördermitten in den Jahren, die auf die Auslastung im Jahr 2020 reflektieren, berücksichtigen und die Auslastungsgrenze für strukturschwache Regionen als Maßstab heranziehen.
⇒ Details entnehmen Sie bittem unserem Rundschreiben:
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Problem: Was passiert mit den Kursen und Lehrgängen, die jetzt und zukünftig ausfallen? Schon jetzt gilt es, sich auf die Zeit nach der Schließung der Bildungseinrichtungen vorzubereiten.
Sachstand: Die ausgefallenen Lehrgänge können unter Umständen in den Bildungseinrichtungen nicht nachgeholt werden, weil zeitliche, personelle oder kapazitive Ressourcen nicht vorhanden sind.
Lösung: Der ZDH und das BMWi haben in vielen Gesprächen nach Möglichkeiten zur zeitweiligen Flexibilisierung der Förderbedingungen gesucht um möglichst vielen Bildungseinrichtungen die Möglichkeit zur Nachholung der ausgefallen Kurse zu bieten. Diese Bemühungen waren erfolgreich und das BMWi hat dieser Flexiblisierung zugestimmt.
⇒ Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen zu Corona-bedingtem Ausfall der Überbetrieblichen Lehrlingsausbildung!
⇒ Details entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben: